Grosser Rat TG Thurgauer Firmen zahlen weiterhin obligatorisch Kirchensteuern

ny, sda

11.1.2023 - 12:23

Firmen sollen im Kanton Thurgau weiterhin Kirchensteuern zahlen. Der Grosse Rat lehnte eine Motion zur Abschaffung des Obligatoriums ab. (Archivbild)
Firmen sollen im Kanton Thurgau weiterhin Kirchensteuern zahlen. Der Grosse Rat lehnte eine Motion zur Abschaffung des Obligatoriums ab. (Archivbild)
Keystone

Firmen und Genossenschaften müssen im Kanton Thurgau weiterhin Kirchensteuern zahlen. Der Grosse Rat sprach sich am Mittwoch mit 94 zu 23 Stimmen klar gegen eine Abschaffung des heutigen Obligatoriums aus. Das Parlament hatte in dieser Frage schon 2011 und 2018 gleich entschieden.

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Die Motion von Bruno Lüscher (FDP), Vico Zahnd (SVP), Gina Rüetschi (Grüne) und Ueli Fisch (GLP) stiess quer durch die Fraktionen auf geteilte Meinungen. Dabei überwogen die Stimmen für eine Beibehaltung des Obligatoriums. Juristische Personen zahlen im Thurgau jährlich rund 13 Millionen Franken an Kirchensteuern.

Bedeutender Anteil an Steuern

Dieses Geld fliesst – gemäss Zahlen von 2021 – etwa je zur Hälfte an die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Landeskirche und macht dort 16 beziehungsweise 14,5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus. 60 Prozent der Thurgauer Bevölkerung gehören einer der beiden Landeskirchen an.

Die Motionäre argumentierten mit der Ungleichbehandlung der juristischen Personen (Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften) gegenüber Personengesellschaften und Privatpersonen. Letztere können sich durch einen Austritt aus der Kirche von der Kirchensteuerpflicht befreien.

Ueli Fisch (GLP) sprach von einem «Systemfehler». Im Fall einer Abschaffung des Obligatoriums könnte der Kanton die beiden Landeskirchen mit einem Leistungsauftrag für ihre vielfältigen Aufgaben im Dienst der Allgemeinheit unterstützen, sagte der Motionär.

Seelsorge und Sozialarbeit

Eine grosse Mehrheit des Rats war aber der Meinung, an den obligatorischen Kirchensteuern für Firmen dürfe nicht gerüttelt werden. Sie erwähnten die kirchliche Sozialarbeit, die Seelsorge in Pfarreien, Spitälern, Gefängnissen oder für Asylsuchende im Empfangszentrum in Kreuzlingen.

Auch die offene Jugendarbeit, die Beratungsstelle für Arbeitslose in Weinfelden, die Schuldenberatung von Caritas und die verschiedenen karitativen Engagements der Landeskirchen dürften nicht finanziell geschwächt werden. Auch die Regierung beantragte, die Motion nicht erheblich zu erklären.

Auch der Kanton Zug habe 2021 einen Antrag zur Abschaffung der obligatorischen Kirchensteuer für Firmen klar abgelehnt, schrieb die Regierung in ihrer Stellungnahme. Anders ist es in den Kantonen Basel-Stadt, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Genf: Dort bezahlen nur Privatpersonen Kirchensteuern.