ÖffentlichkeitsgesetzThurgauer Grosser Rat bewilligt Öffentlichkeitsgesetz
ka, sda
12.1.2022 - 14:51
Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwochvormittag das neue Öffentlichkeitsgesetz beraten und in erster Lesung genehmigt. Das Öffentlichkeitsprinzip wurde 2019 gegen den Widerstand des Regierungsrats mit einer Volksabstimmung durchgesetzt.
Keystone-SDA, ka, sda
12.01.2022, 14:51
SDA
Nach zwei gescheiterten Vorstössen im Parlament hatten Initianten verschiedener Parteien die kantonale Volksinitiative «Offenheit statt Geheimhaltung» lanciert. Sie wurde im Mai 2019 mit einem Ja-Stimmenanteil von 80 Prozent gutgeheissen.
Die Thurgauer Regierung hatte damals das Volksbegehren mit der Begründung abgelehnt, eine neue Regelung sei unnötig und würde viel Mehrarbeit provozieren. Bereits heute seien die Thurgauer Behörden bemüht, offen, umfassend, verständlich und frühzeitig zu informieren.
Mit der Abstimmung war zwar der Wechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung zum Grundsatz der Öffentlichkeit beschlossen. In Zukunft dürfen im Kanton Thurgau Akten nur noch dann geheim bleiben, wenn wichtige öffentliche oder private Interessen überwiegen. Für die Umsetzung brauchte es aber zuerst noch ein Gesetz. Über diese Vorlage diskutierte der Grosse Rat am Mittwochvormittag.
Alle Fraktionen für Eintreten
Das Öffentlichkeitsprinzip wird künftig für den Kanton, die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden gelten. Die Einsicht in amtliche Akten ist kostenlos. In der Staatskanzlei soll für die erste Phase eine Stelle mit einem 60-Prozent-Pensum geschaffen werden. Zu deren Aufgaben gehören Beratung und Schlichtung im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz.
Zu einem ersten Entwurf der Regierung waren in der Vernehmlassung 70 Stellungnahmen eingegangen. Einige der Anregungen wurden aufgenommen. So sollen künftig alle Kommissionsprotokolle der Legislative öffentlich zugänglich sein – mit Ausnahme der Protokolle der kommunalen und kantonalen Aufsichtskommissionen.
Der Entwurf der Regierung wurde von der vorberatenden Kommission in verschiedenen Punkten angepasst und danach ohne Gegenstimmen verabschiedet. Bei der Beratung im Grossen Rat war das Eintreten am Mittwochvormittag unbestritten. In der Detailberatung ging es vor allem noch um Präzisierungen und Klarstellungen, etwa um die Frage, wieweit die Energieversorger dem Gesetz unterstehen.
Der Thurgau sei einer der letzten Kantone in der Schweiz, der auf das Öffentlichkeitsprinzip umstelle, sagte Regierungsrätin Cornelia Komposch (SP) nach der Eintretensdebatte. Mit dem neuen Gesetz beginne nun auch hier eine neue Ära.
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