UrteilThurgauer Obergericht verlangt Rückführung von Kindern nach Serbien
ka, sda
10.8.2022 - 11:45
Das Thurgauer Obergericht hat in einem Fall über die Rückführung von Kindern entschieden: Eine Frau aus Serbien wollte nach der Scheidung von ihrem Mann mit zwei Kindern in der Schweiz bleiben. Sie muss die Kinder nach Serbien zurückbringen. Das Urteil wurde vom Bundesgericht bestätigt.
10.8.2022 - 11:45
SDA
Die Eltern, um die es in dem Fall geht, waren 2016 gemeinsam mit Sohn und Tochter aus der Schweiz nach Serbien gezogen. Dort wurden sie 2021 geschieden. Das serbische Gericht habe die Kinder der Mutter anvertraut und dem Vater das Recht zugestanden, über den Wohnort des Kindes mitzuentscheiden, heisst es in der Mitteilung des Obergerichts vom Mittwoch.
Im Sommer 2021 reiste die Mutter für Ferien und Verwandtenbesuche mit den Kindern in die Schweiz und gab zuerst an, Mitte August wieder in Serbien zu sein. Dann teilte sie dem Vater mit, sie werde mit den Kindern nicht zurückkehren. Er verlangte darauf die Rückführung der Kinder nach Serbien.
Internationales Abkommen
Beim Entscheid spielte das «Haager Kindesentführungsübereinkommen» eine Rolle. Darin geht es «um die Rückgabe widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder». Sowohl Serbien als auch die Schweiz haben das Abkommen unterzeichnet.
Um festzustellen, wem das Sorgerecht zugesprochen wurde, muss jeweils die Rechtsordnung des Staates herangezogen werden, in dem das Kind vorher seinen Aufenthalt hatte. Deshalb kam in diesem Fall serbisches Recht zur Anwendung.
Die Kinder wurden angehört. Eine ernsthafte Gefahr eines seelischen Schadens «oder eine auf andere Weise unzumutbare Lage» sei durch eine vorübergehende Trennung von der Mutter nicht gegeben, stellte das Gericht fest. Zum Vater und zu seinen Eltern hätten die Kinder ebenfalls eine enge Beziehung.
Bestätigt vom Bundesgericht
Unter Abwägung aller Interessen ordnete das Obergericht im Juni 2022 die Rückführung der Kinder zum Vater nach Serbien an. Die Mutter focht diesen Entscheid beim Bundesgericht an. Dort wurde die Beschwerde am 2. August abgewiesen. Das Urteil des Obergerichts ist damit bestätigt und inzwischen rechtskräftig.
In den letzten zehn Jahren habe sich das Obergericht in knapp einem Dutzend Fällen mit sogenannten «Kindesentführungen» befasst, heisst es im Fazit. In mehr als der Hälfte der Fälle hätten sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. In den übrigen Fällen sei das Rückführungsgesuch gutgeheissen worden.
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