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Coronavirus – Schweiz Thurgauer Regierung ermöglicht Urnengang statt Gemeindeversammlung

Thurgauer Gemeinden können während der Corona-Pandemie Abstimmungen über wichtige Geschäfte an der Urne entscheiden. Der Thurgauer Regierungsrat hat dazu eine Notstandsmassnahme erlassen, die noch vom Grossen Rat abgesegnet werden muss.
Aufgrund der verschärften Pandemie-Situation wurde von einigen Gemeinden und von Stimmberechtigten der Wunsch geäussert, dass die Geschäfte der geplanten Gemeindeversammlungen an die Urne verschoben werden können, wie die Thurgauer Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
«Bei grosser Not oder schwerer Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit kann der Regierungsrat von Verfassung und Gesetz abweichen. Er hat dem Grossen Rat darüber unverzüglich Rechenschaft abzulegen», heisst es in Artikel 44 der Kantonsverfassung.
Gestützt auf den «Notstands"-Artikel hat der Regierungsrat nun den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, die in nächster Zeit anstehenden Gemeindeversammlungen für das Budget 2021, wichtige Sachvorlagen und allfällige Ersatzwahlen durch Urnenabstimmungen zu ersetzen.
Der Regierungsrat hat auch die Terminvorgaben verlängert. Als letzter Zeitpunkt für die Genehmigung der Budgets wurde der 31. März 2021 festgelegt. Diese Verlängerung gilt für alle Gemeinden.
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