Coronavirus – SchweizThurgauer Regierungsrat will offene Restaurant-Terrassen per März
jc, sda
21.2.2021 - 15:04
Dem Regierungsrat des Kantons Thurgau gehen die vom Bundesrat geplanten ersten Lockerungen zu wenig weit. So fordert er wie bereits andere Kantone, dass Restaurants ihre Aussenbereiche ab dem 1. März öffnen können.
Damit könne der Corona-Müdigkeit der Bevölkerung entgegengewirkt werde, schreibt der Regierungsrat am Sonntag in einer Mitteilung. Ausgenommen werden sollen dabei Bars und Clubs. Per Anfang April – oder bei günstiger epidemiologischer Entwicklung schon Ende März – sollen zudem die Innenbereiche bewirtet werden können.
Weiter fordert der Regierungsrat, dass an privaten Veranstaltungen im Innenbereich auch mehr als fünf Personen zugelassen werden, wenn sie lediglich aus zwei Haushalten stammen. Zudem sollen draussen an sportlichen und kulturellen Aktivitäten 15 statt fünf Personen teilnehmen können – unter Einhaltung der nötigen Schutzmassnahmen wie: kein Körperkontakt, Abstand und allenfalls Maskentragen.
Wie andere Kantone fordert auch der Thurgauer Regierungsrat, dass die Altersgrenze im Bereich Sport und Kultur von geplant 18 auf 20 Jahre angehoben wird. Zudem soll drinnen unter Einhaltung der Schutzkonzepte wieder für alle Sport in kleinen Gruppen von 5 Personen möglich sein.
Nicht auf epidemiologische Lage stützen
Zum geplanten zweiten Öffnungsschritt äussert sich der Regierungsart inhaltlich noch nicht. Dieser werde erst aufgrund der Lage in der zweiten Märzhälfte und der Erfahrungen der Lockerungsmassnahmen per Anfang März 2021 einschätzbar sein.
Diese Lockerungen sollen aber nicht in erster Linie aufgrund der positiven Fallzahlen, der Inzidenz oder des Reproduktionswerts gefällt werden, sondern sich stärker auf die Testanzahl, die Positivitätsrate, auf die Hospitalisierungen und die Belegung der Intensiv-Stationen stützen. Die Öffnungsstrategie müsse zudem ganzheitlich sein und dürfe die verschiedenen Sektoren wie Bildung, Kultur, Sport, Freizeit, Restaurants nicht in Konkurrenz zueinander bringen.
Der Regierungsart teilt zudem mit, dass die Regeln, die im Kanton über die Bundesmassnahmen hinausgehen, nicht weitergeführt werden. Es betrifft die Regelung, wonach an Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis maximal 5 Personen aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten teilnehmen dürfen und um das Betriebsverbot von Bordellen und Erotiksalons. Die Massnahmen gelten noch bis 28. Februar 2021.
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