Wahlen 2023 – TG NR Thurgauer Wahlbeschwerde wird nicht weitergezogen

sime, sda

7.11.2023 - 15:46

Im Thurgauer Regierungsgebäude musste eine Wahlbeschwerde behandelt werden. (Archivbild)
Im Thurgauer Regierungsgebäude musste eine Wahlbeschwerde behandelt werden. (Archivbild)
Keystone

Der Thurgauer Regierungsrat hat eine Wahlbeschwerde zu den Nationalratswahlen abgewiesen. Der Beschwerdeführer verzichtet, diese ans Bundesgericht weiterzuziehen. Am Montag ist die Rekursfrist abgelaufen.

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Am 1. November wies der Thurgauer Regierungsrat eine Wahlbeschwerde ab. Es gebe keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten, hiess es in der einer Mitteilung. Es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass ein fehlerhaftes Ergebnis ermittelt worden sei.

Ein Thurgauer Bürger machte nach den Nationalratswahlen in einer Wahlbeschwerde mehrere Unregelmässigkeiten geltend. Im kantonalen Wahlzentrum in Frauenfeld seien am Wahlsonntag wegen technischer Probleme nur die Resultate aus ganz wenigen Gemeinden einsehbar gewesen. Das Schlussergebnis habe von den Anwesenden deshalb nicht nachvollzogen werden können.

Ausserdem habe der Kanton ursprünglich publizierte Prozentanteile von Parteien korrigieren müssen. Deshalb sollte gemäss Wahlbeschwerde die Ermittlung der Wahlresultate von einer unabhängigen Stelle wiederholt werden.

Beschwerdeführer verzichtet auf Rekurs

In seinem Entscheid bestätigte der Regierungsrat einzig, dass es am Wahlsonntag zu einer Verzögerung bei der Generierung der detaillierten Gemeindeprotokolle gekommen sei. Die Ergebnisse seien aber korrekt ermittelt worden.

Auch die statistischen Angaben zur Parteienstärke hätten mit der Ermittlung des Hauptergebnisses nichts zu tun. «Sie erfolgen im Nachgang der Wahlen in Form einer separat aufbereiteten Grafik und sind eine Dienstleistung für die Parteien, die Medien und die Öffentlichkeit», hiess es in der Mitteilung des Kantons. Der Fehler sei entstanden, weil in einer Exceldatei ausserhalb des Ergebnisermittlungssystems aufgrund einer Änderung in einem Tabellenblatt eine Summenformel falsch gesetzt gewesen sei.

Der Beschwerdeführer zeigte sich in einem Communiqué enttäuscht über die Ablehnung seiner Wahlbeschwerde. Dennoch verzichte er auf einen Rekurs. «Ich habe keine Veranlassung, den ablehnenden Entscheid der Kantonsregierung zur meiner Wahlbeschwerde ans Bundesgericht weiter zu ziehen.»