Coronavirus – Schweiz Unterstützung für Ausser- und Innerrhoder Kulturschaffende

ka, sda

3.2.2021 - 14:22

Kulturschaffende aus Ausser- und Innerrhoden können bis Ende Februar Ausfallentschädigungen beantragen. (Symbolbild)
Kulturschaffende aus Ausser- und Innerrhoden können bis Ende Februar Ausfallentschädigungen beantragen. (Symbolbild)
Keystone

Kulturschaffende mit Wohnsitz in Appenzell Ausser- oder Innerrhoden können neu Gesuche für Ausfallentschädigungen einreichen. Die Frist läuft in beiden Kantonen bis zum 28. Februar.

Die Ausfallentschädigung decke Schäden für annullierte, verschobene oder wegen behördlicher Vorgaben nur eingeschränkt durchgeführte Veranstaltungen und Projekte ab, teilte das Innerrhoder Kulturamt am Mittwoch mit. Dabei geht es um den Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. Januar 2021.

Kulturschaffende und Kulturunternehmen könnten auch Ausfallentschädigungen geltend machen, wenn aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung möglich gewesen sei. Der Massstab für die Entschädigung ist dann eine tatsächlich erfolgte Programmierung in den relevanten Vergleichsmonaten der letzten zwei Jahre. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens ab.

Für die Kulturschaffenden von Appenzell Ausserrhoden gelten die gleichen Bedingungen. Die Massnahmen trügen dazu bei, die kulturelle Vielfalt zu erhalten, heisst es in der Mitteilung der Ausserrhoder Kantonskanzlei.

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