St. Galler Kulturunternehmen können neu zusätzlich zu Ausfallentschädigungen auch Beiträge für Transformations-Projekte erhalten, mit denen sie sich an die veränderten Verhältnisse anpassen. Dies hat die Regierung entschieden.
Es sei der Regierung bewusst, dass das Tanzverbot und die Pflicht, in den Lokalen sitzend zu konsumieren, einschneidende Massnahmen seien, erklärte Regierungsrätin Laura Bucher (SP) an der Medienkonferenz. Die Regierung habe entschieden, dass das Amt für Kultur auf Gesuch hin weiterhin Finanzhilfen an Kulturunternehmen leisten könne.
Der im Frühjahr gesprochene Kredit von 22, 8 Millionen Franken – je zur Hälfte vom Bund und vom Kanton finanziert – stehe bis Ende 2021 zur Verfügung. Bis jetzt hätten Kulturunternehmen und Kulturschaffende knapp ein Drittel dieses Kredits in Anspruch genommen. Neu sind laut Bucher künftig auch Buch- und Musikverlage sowie Projekte von Buchhandlungen und Galerien anspruchsberechtigt.
Kulturunternehmen können zudem weiterhin Kurzarbeits-Entschädigungen beantragen. Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Willen des Arbeitgebers unabhängige Umstände zurückzuführen sind.
Zurück zur Startseite