Prozess Urteil revidiert: 26 Monate bedingt statt 12 Jahre Gefängnis

SDA

28.1.2020 - 09:35

2019 ist ein 68-jähriger Restaurantbesitzer vom St. Galler Kreisgericht zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden. Er soll die Notlage von Frauen ausgenutzt haben. Zu einem völlig anderen Entscheid kam nun das Kantonsgericht. Es sprach noch eine teilbedingte Strafe von 26 Monaten aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte den griechischen Staatsangehörigen beschuldigt, er habe von 2013 bis 2017 rund ein Dutzend Frauen aus Osteuropa, die über keine Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung verfügten, zu untersetzten Löhnen beschäftigt.

Er soll die wirtschaftliche Notlage und die dadurch entstandene Abhängigkeit der Frauen ausgenutzt haben. Die Anklage hielt ihm vor, sich aggressiv verhalten zu haben, mit Rauswurf gedroht und Lohn zurückbehalten zu haben. Drei Frauen sagten aus, sie seien regelmässig zu sexuellen Handlungen gezwungen worden.

Vorinstanz von Schuld überzeugt

Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den Wirt im Januar 2019 im Wesentlichen wegen verschiedener Sexualdelikte zum Nachteil der drei Frauen. Auch für Arbeitsausbeutung, Verstösse gegen das Ausländerrecht und Betreibungsdelikte wurde er schuldig erklärt. Dafür erhielt er eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Der Entscheid ging weit über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verlangt hatte.

Der Grund für den Unterschied: Das Kreisgericht hatte den Sachverhalt anders beurteilte, als die Staatsanwaltschaft. Die Anklage war davon ausgegangen, dass das Ausnützung der Notlage die schwerste der vorgeworfenen Straftaten darstellt und eine Anklage wegen Vergewaltigung nicht «rechtsgenügend gegeben» sei.

Verschiedene Freisprüche

Das St. Galler Kantonsgericht fällte nun nach der Verhandlung am 14. Januar verschiedene Freisprüche und begründete den noch nicht rechtsgültigen Entscheid damit, dass es die angeklagten Sachverhalte sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht anders einschätze als das Kreisgericht.

Zur Verdeutlichung verwies das Gericht auf einige der Aussagen der Privatklägerinnen. Die eine Frau habe erklärt, der Angeklagte habe ihr beim Stellenantritt bereits gesagt, dass sie jeden Tag mit ihm Sex haben müsse, wenn sie die Stelle antreten wolle. Da sie Mutter von zwei Kindern sei und 500 Franken sehr viel Geld seien, habe sie anfangs zugesagt.

Die Frau sei damit in ihrer Entscheidungsfreiheit nicht in einem Umfang eingeschränkt gewesen, wie es für eine Verurteilung wegen Ausnützung der Notlage vorausgesetzt sei, zumal sie für die Rückreise nach Serbien über ein Billett und Geld verfügt habe, argumentiert das Gericht.

Aus der Haft entlassen

Auch aufgrund der Aussagen einer zweiten Privatklägerin kam das Kantonsgericht zum Schluss, dass zwar die Voraussetzungen für eine Verurteilung des Beschuldigten wegen Ausnützung der Notlage und wegen Menschenhandels erfüllt sind, nicht aber die Vorwürfe wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung.

Mit Blick auf die verbleibenden Schuldsprüche erscheine eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 26 Monaten als angemessen, wovon zehn Monate zu vollziehen seien. Zudem sprach das Kantonsgericht eine bedingte Geldstrafe aus und sah von einer Landesverweisung ab.

Der 68-Jährige sass seit dem Entscheid der Vorinstanz in Sicherheitshaft. Die Voraussetzungen dafür seien nicht mehr gegeben, weshalb der Mann sofort aus der Haftanstalt zu entlassen sei, schrieb das Kantonsgericht am Schluss seiner Urteilsbegründung.

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