GeldspieleVereins-Tombola braucht keine Bewilligung mehr
SDA
22.10.2019 - 12:08
Sportwetten wie das Säulirennen an der Olma seien «in Bezug auf Spielmanipulation und Geldwäscherei unproblematisch», findet die St. Galler Regierung.
Source:(KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
Im Kanton St. Gallen wird das Geldspielgesetz an Regelungen des Bundes angepasst. Vereine müssen für Lottoabende oder Tombolas bis zu einer bestimmten Summe keine Bewilligung mehr einholen. Umstritten ist, ob das Verbot von Geschicklichkeitsautomaten aufgehoben wird.
Zum Thema Geldspiele gibt es neue Bundesgesetze und geänderte interkantonale Vereinbarungen. Deshalb müssen nun die kantonalen Regelungen angepasst werden. Die St. Galler Regierung hat dazu einen Entwurf ausgearbeitet, der von der vorberatenden Kommission grundsätzlich unterstützt wird.
Einigkeit gibt es beispielsweise bei den Bestimmungen für Lottoabende und Tombolas. Für sie soll es bis zu einer Verlosungssumme von 50'000 Franken keine Bewilligung mehr brauchen. Die Kommission will am gleichen Ort aber bis zu zehn Lottoveranstaltungen pro Jahr erlauben, die Regierung die Zahl auf vier beschränken.
Umstrittene Spielautomaten
Es gibt eine weitere wichtige Differenz: Die Regierung will am kantonalen Verbot von Geschicklichkeitsautomaten festhalten, die Mehrheit der Kommission will es streichen.
Bei diesen umstrittenen Automaten, die in elf Kantonen vor allem in Gaststätten zu finden sind, kann zwar Geld gewonnen werden, massgebend dafür ist aber nicht in erster Linie das Glück, sondern die Geschicklichkeit des Spielenden. Bisher hatte die Eidgenössische Spielbanken-Kommission die Geräte getestet und nur solche bewilligt, bei denen der Anteil der Geschicklichkeit am möglichen Gewinn hoch ist.
Die Kommission argumentiert nun, suchtgefährdende Glücksspiele hätten sich ins Internet verlagert. St. Gallen sei einer der wenigen Kantone, in denen es noch ein solches Verbot gebe, sagte Kommissionspräsident Michael Götte (SVP) zu Keystone-SDA. Solche Spiele fänden ohnehin statt.
Für die Regierung haben Geschicklichkeitsautomaten ein vergleichbares Suchtpotenzial wie Glücksspielautomaten. Die Geräte versprächen einen sofortigen Gewinn und wiesen einen sehr kurzfristigen Spielrhythmus auf. Die Versuchung sei gross, verlorene Einsätze durch eine Fortsetzung des Spiels wettzumachen. Dies könne zum Verspielen von hohen Geldsummen führen.
Der Kantonsrat wird in der kommenden Novembersession entscheiden, ob es beim Verbot bleibt.
Wetten beim Säulirennen
In der Botschaft findet sich auch ein Überblick über die im Kanton St. Gallen angebotenen Kategorien von Glücks- und Geldspielen. Es gebe nur gerade eine Sportwette mit einer gewissen Bedeutung, die regelmässig durchgeführt werde, informiert die Regierung. Gemeint sind Wetten beim Säulirennen der Olma, bei der in den letzten Jahren jeweils ein Wettumsatz von rund 100'000 Franken erzielt worden sei.
Daneben gebe es verschiedene kleinere Sportwetten auf Schweine- oder Kuhrennen, so etwa an der Dorfchilbi Maseltrangen, an der Gewerbeausstellung Gossau und am Alpchäsmarkt Flumserberg.
Solche atypischen Sportwetten seien in Bezug auf Spielmanipulation und Geldwäscherei unproblematisch und sollten weiterhin zugelassen werden, schreibt die Regierung dazu.
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