SpitalpolitikVerkauf des Spitals Walenstadt einen Schritt weiter
ka, sda
27.4.2022 - 08:25
Die St. Galler Regierung hat die Modalitäten für den Verkauf des Regionalspitals Walenstadt an das Kantonsspital Graubünden festgelegt. Der Besitzerwechsel ist auf 2023 vorgesehen. Ein Teil des Personals wird übernommen. Über die Veräusserung entscheidet der St. Galler Kantonsrat.
Keystone-SDA, ka, sda
27.04.2022, 08:25
27.04.2022, 11:20
SDA
Das Kantonsspital Graubünden (KSGR) könne die Spitalliegenschaft für 8 Millionen Franken erwerben, heisst es in einer Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei vom Mittwoch. Dem Kanton St. Gallen wird für die Liegenschaft ein auf 25 Jahre befristetes Vorkaufsrecht eingeräumt.
Das KSGR will in Walenstadt ab Januar 2023 stationäre medizinische Leistungen auf Basis des 2019 erbrachten Leistungsspektrums anbieten. Gestartet wird mit rund 40 stationären Betten. Der Kanton St. Gallen unterstützt den 24-Stunden-Notfallbetrieb am Spital jährlich mit einer Million Franken.
Zu einem ohnehin geplanten Unterstützungspaket für die defizitären St. Galler Spitalverbunde gehört auch die Übernahme des Buchverlusts von 8,1 Millionen Franken, welcher der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland durch den Verkauf der Spitalliegenschaft entsteht.
Weniger Personal benötigt
Nur ein Teil der Mitarbeitenden wird ab 2023 vom KSGR weiterbeschäftigt. Laut Botschaft der St. Galler Regierung liegt der aktuelle Personalbestand bei 303 Personen mit 231 Vollzeitstellen. Ab 2023 wird das KSGR das Spital vorerst mit 185 Vollzeitstellen betreiben. Davon sollen 154 Vollzeitstellen durch die bisherigen Mitarbeitenden in Walenstadt abgedeckt werden.
Beim Lohnniveau gilt bei der Übernahme Besitzstandwahrung. Die weiteren Anstellungsbedingungen wie Ferien, Arbeitszeit oder Weiterbildung werden denjenigen des KSGR entsprechen. Bei den Leistungen der Pensionskasse soll es laut Botschaft keine Verschlechterungen geben.
Für Mitarbeitende, für die es eine neue Lösung braucht, «kommt bei entsprechendem Bedarf eine Anstellung am Spitalstandort Grabs in Frage», schreibt die St. Galler Regierung. Das Reinigungspersonal wird ab 2023 durch den externen Dienstleister Vebego AG übernommen.
Streichen von der Spitalliste
Im Dezember 2020 hatte der St. Galler Kantonsrat in einem Beschluss die Spitalstandorte namentlich aufgezählt: St. Gallen, Grabs, Uznach, Wil und Walenstadt.
Die Regierung erhielt gleichzeitig den Auftrag, innerhalb von zwei Jahren für Walenstadt eine interkantonale Zusammenarbeit abzuklären. Nun muss das Parlament entscheiden, ob die Bedingungen erfüllt sind und Walenstadt von der Liste gestrichen werden kann. Die zuständige Kommission wird sich ab Mitte Mai mit der Vorlage beschäftigen.
Was geschieht bei einem Nein des Parlaments? Theoretisch könnte der Kantonsrat den Weiterbetrieb des Spitals beschliessen. Dies würde allerdings der Spitalstrategie widersprechen. Es könnte auch die ursprüngliche Idee weiterverfolgt werden. Dann würde das Spital nach einer Übergangsfrist in ein Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) umgewandelt.
Die Folgen für den Spitalverbund wären gravierend, heisst es in den Unterlagen zur Botschaft. Innerhalb von drei bis sechs Monaten käme es zu einem Personalexodus. Möglich wäre ein Minus im zweistelligen Millionenbereich, allein für den Standort Walenstadt. Der Aufbau eines GNZ dürfte länger dauern, als der Zusammenbruch des stationären Spitalbetriebs, heisst es dazu.
Zusammenarbeit im Sarganserland
In der Botschaft wird auch die Frage beantwortet, wie die Verbindung der Gemeinden im Sarganserland zum Spital in Walenstadt gewährleistet werden könnte. Eine der Möglichkeiten wäre der Beitritt einzelner oder aller Kommunen zum Gemeindeverband Spitalregion Churer Rheintal.
Die Antwort auf eine entsprechende Anfrage sei positiv gewesen, es gebe aber noch viele Fragen zu klären. Das Thema werde weiterverfolgt, «sobald ein positiver Kantonsratsentscheid vorliegt».
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