Migration Weiterhin zahlreiche illegale Einreisen im Rheintal

ka, sda

30.6.2022 - 13:07

Weiterhin reisen vor allem junge Männer mit dem Nachtzug illegal in die Schweiz ein. Die weitaus grösste Gruppe kommt aus Afghanistan. (Archivbild)
Weiterhin reisen vor allem junge Männer mit dem Nachtzug illegal in die Schweiz ein. Die weitaus grösste Gruppe kommt aus Afghanistan. (Archivbild)
Keystone

Die St. Galler SVP-Nationalrätin Esther Friedli hat vom Bundesrat Auskunft über Zahlen zur illegalen Einreise im St. Galler Rheintal verlangt. In den ersten fünf Monaten von 2022 reisten an der Ostgrenze über 5000 Personen ein, aber nur 29 stellten einen Asylantrag.

Keystone-SDA, ka, sda

Die oft jungen Männer reisten vom sicheren Dublin-Staat Österreich mit dem Nachtzug in Buchs illegal in die Schweiz ein, heisst es in der Interpellation der SVP-Nationalrätin. Danach würden die Personen im Bundesasylzentrum in Altstätten registriert.

Nur wenige stellten danach ein Asylgesuch. Sie reisten in andere Länder weiter, obwohl dies nach dem Dublin-System eigentlich nicht möglich wäre. Hier brauche es endlich Massnahmen, um diese illegale Migration zu stoppen, forderte Esther Friedli.

Nur wenige Asylgesuche

Der Bundesrat gab in seiner Antwort Zahlen bekannt: Danach reisten von Januar bis Ende Mai 5348 Personen an der gesamten Ostgrenze einschliesslich Graubünden rechtswidrig ein. «Davon stellten 29 Personen ein Asylgesuch.» Die wichtigsten Herkunftsländer sind Afghanistan mit 3429 Personen, Tunesien mit 1079, Marokko mit 205 und Syrien mit 105 Personen.

Es gebe keine Statistiken zur Ein- oder Durchreise von Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft, weil an den Binnengrenzen keine systematischen Kontrollen stattfänden, wird eine weitere Frage Friedlis beantwortet. Im Bundeszentrum in Altstätten seien zwischen Mitte März und Mitte Juni 9453 Anträge für den Schutzstatus S eingereicht worden.

Die Behörden des Bundes und der Kantone stünden in engem Kontakt, «um hemmend auf die Sekundärmigration hinzuwirken und die aufgegriffenen Personen dem korrekten Verfahren zuzuordnen», erklärt der Bundesrat. Derzeit würden zwischen der Schweiz und Österreich Gespräch über die Aktualisierung des Rückübernahmeabkommens geführt. Es lasse sich aber nicht abschätzen, ob und wann es zu einer Anpassung des Abkommens komme.