Energie Winterthurer Wärmering-Prozess: Beschuldigte sehen keine Straftat

fn, sda

4.4.2022 - 10:52

Die so genannte Wärmering-Affäre wird vor dem Bezirksgericht Winterthur verhandelt. Angeklagt sind der ehemalige Stadtwerk-Chef und der frühere Finanzchef. (Archivbild)
Die so genannte Wärmering-Affäre wird vor dem Bezirksgericht Winterthur verhandelt. Angeklagt sind der ehemalige Stadtwerk-Chef und der frühere Finanzchef. (Archivbild)
Keystone

Die beiden Beschuldigten im Winterthurer Wärmering-Prozess haben am Montag vor dem Bezirksgericht alle Vorwürfe von sich gewiesen. Die Verbuchungen für die Wärme Frauenfeld AG seien korrekt gewesen. Sie wüssten nicht, weshalb sie überhaupt vor Gericht stünden.

Keystone-SDA, fn, sda

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Direktor von Stadtwerk Winterthur, Markus Sägesser, und dem ehemaligen Finanzchef vor, das Energieunternehmen Wärme Frauenfeld AG mit kreativer Buchführung besser dargestellt zu haben, als dies in Wahrheit der Fall war.

Konkret sollen sie einen Fehlbetrag von 2,4 Millionen Franken für Wärmepumpen nicht dem Thurgauer Projekt belastet haben, sondern auf mehrere Stadtwerk-Bereiche verteilt und das Loch in der Kasse somit versteckt haben. Dies verletzte gemäss Anklage aber die im Jahr 2015 neu eingeführten Rechnungslegungsnormen HRM2.

Markus Sägesser ist deshalb wegen Urkundenfälschung im Amt und ungetreuer Amtsführung angeklagt, der frühere Finanzchef wegen Urkundenfälschung im Amt. Beide sollen gemäss Staatsanwalt mit bedingten Geldstrafen sanktioniert werden.

«Man hat Schuldige gesucht»

Dies sei keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Die Öffentlichkeit habe ein Anrecht auf Transparenz. «Wir wollen keine alternativen Fakten.»

Die ehemaligen Kaderleute sehen in ihrer Buchhaltung jedoch keinen Fehler. Gar nichts sei da verschleiert worden, betonten sie. Die Finanzkontrolle habe die Rechnung ja genehmigt, sagte der ehemalige Finanzchef. «Ich verstehe nicht, wie man uns heute vorwerfen kann, wir hätten eine falsche Rechnung gemacht», sagte der 56-Jährige.

Sägesser betonte, dass der Aufbau eines solchen Wärmeprojektes eine langfristige Sache sei. In der Anfangsphase sei das immer schwierig. «Dessen war sich auch der Winterthurer Stadtrat bewusst. Wir hatten eine Verpflichtung, diese Firma zum Gedeihen zu bringen.»

Beide Beschuldigten bezeichneten das ökologische Wärmeprojekt im Kanton Thurgau als «Baby» des damaligen Stadtrates Matthias Gfeller (Grüne). Das Projekt habe diesem sehr am Herzen gelegen – und Gfeller sei durchaus informiert gewesen. «Ich bin der Meinung, er wusste, wie wir das verbuchen», sagte der ehemalige Finanzchef.

Verfahren gegen Stadtrat eingestellt

Auch gegen Gfeller hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich ein Verfahren eingeleitet, dieses wurde aber eingestellt. Seinen Posten räumte Gfeller dennoch. Er trat 2016 aus dem Stadtrat zurück.

Die beiden Beschuldigten sind der Meinung, dass sie nun als Sündenböcke herhalten müssten. «Man hat Schuldige gesucht», sagte der Finanzchef. Sägesser bezeichnete sich als «Bauernopfer».

«Er ist nicht der Sonnenkönig»

Sägesser muss sich ausserdem noch wegen Verletzung der Sponsoring-Regeln verantworten. Er hatte eingewilligt, dass Stadtwerk einen 12-jährigen Mountainbiker mit 6000 Franken unterstützte. Dieser war «zufälligerweise» der Sohn eines Mitarbeiters. Dazu kommt, dass Stadtwerk gemäss Sponsoring-Richtlinien eigentlich keine Einzelpersonen unterstützt.

Sägesser habe sich für einen Mitarbeiter willkürlich über die Regeln hinweggesetzt, sagte der Staatsanwalt. «Der Direktor von Stadtwerk ist aber nicht der Sonnenkönig.» Dieses Sponsoring sei nicht zu rechtfertigen und habe der Stadt einen Image-Schaden beschert.

Sägesser betonte, dass er diesen Jugendlichen gar nicht kenne. Ohnehin sei dieser Anklagepunkt hanebüchen. «Was man deswegen hier für einen Aufwand betreibt, ist komplett unverhältnismässig.»

Der Prozess wird am Dienstag um 9 Uhr mit den Anwaltsplädoyers fortgesetzt und voraussichtlich am Nachmittag beendet. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen.