Bevölkerungswachstum Wohnbevölkerung des Kantons St. Gallen ist 2023 weiter gewachsen

masn, sda

7.10.2024 - 16:11

Die ständige Wohnbevölkerung des Kantons St. Gallen ist im vergangenen Jahr gewachsen. Im Bild zu sehen sind Personen in der St. Galler Altstadt. (Archivbild)
Die ständige Wohnbevölkerung des Kantons St. Gallen ist im vergangenen Jahr gewachsen. Im Bild zu sehen sind Personen in der St. Galler Altstadt. (Archivbild)
Keystone

Die Zahl der ständigen Wohnbevölkerung im Kanton St. Gallen ist im vergangenen Jahr derart stark angestiegen wie nie seit 2006. Der Zuwachs betrug 2023 gemäss der Fachstelle für Statistik 1,7 Prozent. Ende des Jahres lebten 535'114 Personen im Kanton. Für die kommenden Jahre wird mit einem weiteren Wachstum gerechnet.

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2023 lebten 9147 Personen mehr im Kanton St. Gallen als noch 2022. Dies geht aus den Zahlen der aktuellen Ausgabe der jährlich erscheinenden Publikation «Kopf und Zahl» der Fachstelle für Statistik Kanton St. Gallen hervor, die im September veröffentlicht worden ist.

Der Anstieg bei der ausländischen ständigen Wohnbevölkerung falle seit mehreren Jahren grösser aus als bei der schweizerischen Wohnbevölkerung, hiess es seitens des Kantons weiter. 26,5 Prozent der St. Galler Wohnbevölkerung stamme aus dem Ausland.

Die grösste ausländische Bevölkerungsgruppe besitze die deutsche Staatsangehörigkeit. Besonders gewachsen sei im Jahr 2023 die Bevölkerungsgruppe mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.

Sechs Prozent der Gesamtbevölkerung im Land

Der Anteil der St. Galler Wohnbevölkerung an der gesamten Landesbevölkerung beträgt sechs Prozent. Der Kanton wuchs in den vergangenen Jahren ähnlich stark wie die Gesamtschweiz.

Zur ständigen Wohnbevölkerung gehören gemäss der Fachstelle für Statistik alle in der Schweiz gemeldeten Personen mit schweizerischer Staatsangehörigkeit. Ebenfalls dazu zählen ausländische Staatsangehörige ausserhalb des Asylprozesses mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate oder Kurzaufenthaltsbewilligungen für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten.

Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten sind ebenfalls Teil der ständigen Wohnbevölkerung.