Durch die Übernahme der Liegenschaften soll das Zentrum für Labormedizin (ZLM) mehr unternehmerischen Spielraum erhalten und einen Neubau realisieren können. Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats verlangt, dass der Kanton dafür auf eine Gewinnabschöpfung verzichtet.
Die vorberatende Kommission hat sich mit dem Vorschlag der St. Galler Regierung zur Übertragung der Immobilien an das Zentrum für Labormedizin (ZLM) befasst. Das ZLM ist seit 2011 eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons St. Gallen.
Das Zentrum gehöre mit seinem umfassenden und schweizweit einmaligen Angebot und qualitativ hochwertigen Leistungen zu den führenden Leistungserbringern auf dem Schweizer Labormarkt, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Dienstag. In den letzten Jahren erwirtschaftete das ZLM jeweils Gewinne von 1 bis 1,8 Mio. Franken, die grösstenteils dem Kanton ausgeschüttet wurden. Eine weitere Zunahme der Aufträge sei absehbar.
Vorkaufsrecht für Kanton
Die Regierung beantragt dem Kantonsrat, ein Grundstück mit drei Gebäuden ins Eigentum des ZLM zu übertragen. Das ZLM sei zwar analysetechnisch auf dem neuesten Stand, aber die Gebäude seien schon länger sanierungsbedürftig. Deshalb soll auf dem zu übertragenden Grundstück zeitnah ein Neubau realisiert werden.
Die vorberatende Kommission unterstützt die Vorlage. Die Kommission möchte, dass die Übertragung der Bauten, anders als bei den Spitalverbunden, unentgeltlich erfolgt.
Über ein Vorkaufsrecht des Kantons werde sichergestellt, dass der Boden nicht ohne Zustimmung des Kantons veräussert werden könne, heisst es weiter. Der Kanton bleibt indirekt Eigentümer von Boden und Bauten, da das ZLM vollständig im kantonalen Eigentum ist. Die jährliche Nutzungsentschädigung fällt weg.
Gewinne für Investitionen nutzen
Neu ist das ZLM für die Realisierung des Neubaus sowie für künftig anfallende Erneuerungen und Sanierungen zuständig. Die Einflussnahme des Kantons wird über verschiedene Genehmigungsvorbehalte und über eine Eigentümerstrategie sichergestellt.
Die vorberatende Kommission möchte, dass der Kanton wenigstens 10 Jahre lang nach der Übertragung auf eine Gewinnabschöpfung verzichtet, damit das ZLM diese Gelder für die dringend notwendigen Investitionen zur Verfügung hat.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aprilsession in erster Lesung und die Anpassung des Gesetzes über das ZLM voraussichtlich in der Junisession in zweiter Lesung.
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