Gesundheit Zürich muss für Behandlungen in Thurgauer Klinik nachzahlen

SDA

16.9.2019 - 11:23

Der Kanton Zürich muss für Behandlungen in einer Klinik im thurgauischen Aadorf nachzahlen. Zürich rechnet mit einem Betrag in einstelliger Millionenhöhe, wie die Gesundheitsdirektion am Montag mitteilte.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der psychiatrischen Klinik Aadorf betreffend Zahlung von Kantonsbeiträgen an stationäre Behandlungen gutgeheissen. Damit hebt es eine Verfügung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und einen Entscheid des Zürcher Sozialversicherungsgericht auf.

In seinem Urteil entschied das Bundesgericht, dass der Kanton Zürich seine Finanzierungsbeiträge für ausserkantonale Wahlbehandlungen nicht unter Berufung auf eine Mengenbeschränkung des Standortkantons der Klinik verweigern dürfe.

Die Klinik Aadorf verfügt über 60 Betten. Sie ist auf der Spitalliste des Kantons Thurgau aufgeführt. Für Patienten aus dem Kanton Thurgau gilt eine innerkantonale Kapazitätsbeschränkung von vier Betten.

Vor diesem Hintergrund beschränkte auch der Kanton Zürich im Oktober 2013 seine Finanzierungsbeiträge für Zürcher Patientinnen und Patienten auf maximal vier Betten. Damit wollte Zürich verhindern, dass nicht bedarfsnotwendige Überkapazitäten geschaffen werden, zumal der Zürcher Regierungsrat mit der Spitalliste 2012 Psychiatrie sein stationäres Angebot begrenzt hatte und auf ambulante Psychiatrie setzte.

Gegen die Verfügung der Gesundheitsdirektion erhob die Klinik Aadorf AG Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich. Am 29. Mai 2018 bestätigte das Sozialversicherungsgericht den Entscheid der Gesundheitsdirektion. Das Bundesgericht hob nun sowohl den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts als auch den Entscheid der Gesundheitsdirektion vom Oktober 2013 auf.

Runder Tisch geplant

Das Urteil bedeutet für den Kanton Zürich, dass von Zürcher Patientinnen und Patienten, die sich ausserhalb der bisherigen Bettenlimitation in der Klinik Aadorf behandeln liessen, der kantonale Finanzierungsanteil übernommen werden muss. Dabei ist mit Nachzahlungen im einstelligen Millionenbereich zu rechnen.

Der Kanton Zürich wird sich ab sofort ohne Bettenlimitationen an den Kosten der Behandlung von Zürcher Patientinnen und Patienten in der Klinik Aadorf beteiligen. Bezüglich der Forderungen für frühere Behandlungen planen die Klinik Aadorf und die Gesundheitsdirektion am runden Tisch eine Vereinbarung über die offenen Kantonsbeiträge auszuhandeln.

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