Strassenverkehr Zuständigkeit für Schaffhauser Strassen soll entwirrt werden

kl, sda

30.8.2021 - 13:48

Schaffhausen passt sein Strassengesetz an und der Kanton übernimmt mehr Aufgaben. (Symbolbild)
Schaffhausen passt sein Strassengesetz an und der Kanton übernimmt mehr Aufgaben. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Schaffhausen soll klarer geregelt werden, wer für die Strassen zuständig ist. Die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden sollen entflochten werden und die Gemeinden mehr Geld aus der Mineralöl- und Motorfahrzeugsteuer erhalten. Der Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung die Änderung des Strassengesetzes diskutiert.

30.8.2021 - 13:48

Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen im Kanton Schaffhausen sollen effizienter und kostengünstiger werden. Die heutige Situation bei den Kantonsstrassen innerorts sorgt immer wieder für Diskussionen, wie Kommissionspräsident Nihat Tektas (FDP) sagte. Denn der Kanton bestimmt beispielsweise, ob ein Riss geflickt werden muss. Bezahlen muss die Reparatur aber die jeweilige Gemeinde.

Neu soll der Kanton auch zuständig sein für Betrieb, Unterhalt und Bau der Kantonsstrassen innerorts sowie für die kantonalen Radrouten ausserorts.

Ausnahme für die Stadt Schaffhausen

Die Kantonsstrassen innerhalb der Bauzonen der Stadt Schaffhausen verbleiben als Ausnahme im Eigentum der Stadt. Dabei geht es um städtebauliche Interessen. Die Stadt will hier ihren Handlungsspielraum erhalten. Daher wird die Stadt ihre Strassen weiterhin selbst finanzieren, allerdings erhält sie vom Kanton 50 Prozent der Kosten erstattet.

Ebenfalls eine Ausnahme forderte Peter Werner (SVP) für die Gemeinde Beggingen. Er sprach sich gegen die Eigentumsübertragung an den Kanton aus, fand dafür aber keine Mehrheit.

Regierungsrat Martin Kessler (FDP) wies darauf hin, dass es bei der vorliegenden Änderung nur um einen relativ kleinen Anteil an Strassen von rund 20,5 Kilometer Länge gehe. Bei den Gemeindestrassen inklusive der kantonalen Radrouten innerorts ändert sich nichts gegenüber heute.

5 Millionen Franken Entlastung für Gemeinden

Durch die Gesetzesrevision werden die Gemeinden mit rund 5 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Rund 3,5 Millionen Franken davon resultieren aus der Verschiebung von Zuständigkeiten von den Gemeinden an den Kanton. Zusätzlich erhalten die Gemeinden rund 1,5 Millionen Franken mehr aus der Mineralöl- und Motorfahrzeugsteuer.

Um den zweckgebundenen Einsatz der Strassenmittel auf kantonaler und kommunaler Ebene sicherzustellen, werden Kanton und Gemeinden verpflichtet, eine Spezialfinanzierung für ihre Strasseninfrastruktur zu führen.

Vor der zweiten Lesung muss die zuständige Kommission jetzt noch einmal über verschiedene Anträge beraten, die zwar alle abgelehnt wurden, aber mehr als zwölf Stimmen erhielten. So etwa ein Antrag von Marianne Wildberger (AL), die sich gegen zu viel künstliche Beleuchtung wandte, oder von Tim Bucher (SP), der einen Anteil des Strassenfonds für ökologische Ausgleichsmassnahmen vorsehen wollte.

Erich Schudel (SVP) verlangte für die Gemeinden einen noch höheren Anteil an der Mineralöl- und Motorfahrzeugsteuer und sein Fraktionskollege Peter Werner wandte sich dagegen, dass die Übertragung der Strassen von den Gemeinden auf den Kanton ohne finanziellen Entschädigung erfolgen soll.

Angestossen wurde die Änderung des Strassengesetzes durch zwei Postulate: Andreas Frei (SP) hatte die «Aufteilung der Benzinzollanteile entsprechend dem effektiven Bedarf» gefordert, Walter Hotz (SVP) hatte eine Finanzierungsentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden verlangt.

kl, sda