Ombudsstelle Zweijähriger Versuch mit Ombudsstelle im Bündner Justizdepartement

SDA

8.6.2020 - 10:54

Im Bündner Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit soll versuchsweise für zwei Jahre eine interne Ombudsstelle geschaffen werden. Es wäre die erste dieser Art in der kantonalen Verwaltung.

Mitarbeitende, welche einen Missstand erkennen, sich aber wegen hierarchischer oder persönlicher Umstände nicht direkt an die Vorgesetzten wenden können, hätten so eine unabhängige Anlaufstelle, teilte das Departement am Montag mit.

Die Stelle sei «angedacht», es sei noch nicht entschieden, wie sie ausgestattet werde, erklärte Regierungsrat Peter Peyer auf Anfrage. Der Justizdirektor sagte, es sei seines Wissens die erste solche Stelle in der kantonalen Verwaltung.

Geplant sei, eine externe Person oder eine Fachstelle im Mandatsverhältnis mit Ombudsaufgaben zu beauftragen. «Wie gross das Bedürfnis danach sein wird, können wir noch nicht sagen», erklärte Peyer weiter. Deshalb sei die Versuchsphase von zwei Jahren geplant.

Die Schaffung der Ombudsstelle ist eine von mehreren Massnahmen, die auf eine ganze Reihe von Empfehlungen von Andreas Brunner zurückgehen. Der ehemalige Leitende Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich untersuchte die Umstände der Verhaftung des Whistleblowers Adam Quadroni, der das Unterengadiner Baukartell hatte auffliegen lassen. Brunner gab in seinem letzten November publizierten Bericht 19 Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Arbeit der Behörden ab.

Neue Dokumentatsionspflicht bei der Polizei

Zudem thematisierte er ein «Bedrohungsmanagement Graubünden» sowie Ausstandsregeln. Ein Konzept für ein Bedrohungsmanagement wird derzeit erarbeitet. Und um alle Mitarbeitenden für Ausstandsregeln in Verfahren zu sensibilisieren und zu schulen, wurde vom Personalamt ein Verhaltenscodex entworfen, welcher der Regierung im Entwurf vorliegt.

Auch die Bündner Polizei setzte sich eingehend mit dem Brunner-Bericht auseinander. Als zentrale Massnahme wird die Aus- und Weiterbildung verstärkt. Im Sinne einer Sofortmassnahme wurde weiter die Dokumentationspflicht präzisiert. Neu wird nachvollziehbar ausgeführt, weshalb die Polizei in einem Fall Handlungen nicht ausführt.

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