NotfalldienstÄrzte wehren sich vergeblich gegen Ersatzabgabe für Notfalldienst
fn, sda
14.4.2021 - 11:41
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat zwei Ärzte und eine Ärztin abblitzen lassen. Die drei Mediziner, darunter ein Schönheitschirurg, weigerten sich, die Ersatzabgabe von 5000 Franken zu zahlen, weil sie nicht beim kantonalen Notfalldienst mitmachen.
14.4.2021 - 11:41
SDA
Bei den Ärzten gibt es ein ähnliches System wie beim Militär: Wer nicht mitmacht, muss eine Ersatzabgabe zahlen. Bei den Ärzten bedeutet «nicht mitmachen», dass sie sich nicht an der kantonalen Notfalldienstorganisation beteiligen, welche die Versorgung der Bevölkerung ausserhalb der Sprechstundenzeiten sicherstellen soll.
Ärzte, die nicht an dieser Notfallversorgung mitarbeiten, müssen pro Jahr eine Ersatzabgabe von 5000 Franken berappen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur Ärztinnen und Ärzte, die ohnehin in einer Institution mit 24-Stunden-Notfallversorgung oder als Belegarzt in einer öffentlich zugänglichen Notfallstation arbeiten. Auch Bezirksärzte und Legalinspektoren, also Leichenbeschauer, sind von der Pflicht zum Notfalldienst ausgenommen.
Schönheitschirurg und Augenarzt
Gleich zwei Ärzte und eine Ärztin wehrten sich nun vor Verwaltungsgericht gegen die Ersatzabgabe von 5000 Franken. Einer von ihnen ist Schönheitschirurg. Er steht seinen Patientinnen und Patienten auch ausserhalb der Sprechstunden zur Verfügung, ist aber nicht in die Notfallversorgung der breiten Bevölkerung eingebunden.
Der zweite Kläger, ein Augenarzt, argumentierte damit, dass er in einem Jahr rund 400 Notfallpatienten in seiner Praxis angeschaut habe. Allerdings waren auch diese Konsultationen nicht Teil der kantonalen Notfalldienstorganisation.
Eine Ärztin, die ebenfalls nicht 5000 Franken pro Jahr zahlen will, ist in einer Fachrichtung tätig, in der es gar keinen 24-Stunden-Notfalldienst braucht. Sie kann also gar keinen Notfalldienst leisten, selbst wenn sie es wollte. Welche Fachrichtung sie ausübt, geht aus dem Urteil nicht hervor.
Das Verwaltungsgericht liess nun alle drei Ärzte abblitzen, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht. Sie müssen ihre Ersatzabgabe von 5000 Franken also zahlen. Das Verwaltungsgericht verweist als Begründung lediglich auf das Gesetz, in dem genau geregelt ist, wer vom Notfalldienst befreit ist und wer nicht.
Zwei der drei Ärzte akzeptierten das Urteil. Die Klage des plastischen Chirurgen ist mittlerweile vor Bundesgericht hängig.
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