Luzern/Zürich
Um die Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren, treiben verschiedene Kantone das Konzept "ambulant statt stationär" voran: Luzern und Zürich setzen sich für eine schweizweite Lösung ein und haben in einem ersten Schritt ihre kantonalen Listen koordiniert und angepasst.
Verschiedene Kantone arbeiten an Listen mit Eingriffen, die im Grundsatz nur noch ambulant vorgenommen werden dürfen, damit sich die öffentliche Hand an den Kosten beteiligt.
Der Kanton Luzern hat seine Liste auf Juli 2017 eingeführt. In Zürich ist die Einführung auf Januar 2018 vorgesehen. Die Kantone Zug und Wallis haben angekündigt, diese Listen ebenfalls ab 2018 übernehmen zu wollen.
In gewissen Punkten hätten sich die beiden Listen aber voneinander unterschieden - nun haben sich Vertreter der beiden Kantone noch einmal zusammengesetzt und sie bereinigt und vereinheitlicht. Die gemeinsame Liste der ambulant durchzuführenden Behandlungen und Untersuchungen wird auf Januar 2018 in Kraft gesetzt, wie die beiden Gesundheitsdirektionen am Donnerstag mitteilten.
"Es ist für uns wichtig, dass wir am Schluss nicht 26 verschiedene Lösungen haben, sondern eine einheitliche bundesweite Liste", wird der Luzerner Regierungspräsident Guido Graf (CVP) zitiert. Der erste Schritt dazu sei nun erfolgt.
Gemäss Mitteilung ist nun geplant, dass diese Liste, die sich an der bisherigen Planung des Bundesamtes für Gesundheit orientiert, auch in weiteren Kantonen umgesetzt wird, welche ambulante Behandlungen fördern. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) soll dies koordinieren.
Mit der Förderung von Behandlungen, die sich aus medizinischer Sicht ohne Nachteile ambulant statt stationär durchführen lassen, könnten die Gesundheitskosten spürbar gesenkt werden, heisst es in der Mitteilung. "Die Kantone wollen Kosten dämpfen, statt nur Gelder verschieben", sagt Thomas Heiniger (FDP), Zürcher Gesundheitsdirektor und GDK-Präsident.
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