Kanton Zürich Amt beschlagnahmt Hund von alkoholkranker Halterin

gbi

7.2.2024

Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass einer Hundehalterin zu Recht ihr Tier weggenommen wurde. (Archivbild)
Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass einer Hundehalterin zu Recht ihr Tier weggenommen wurde. (Archivbild)
Keystone

Das Veterinäramt des Kantons Zürich nahm einer mit Alkoholproblemen kämpfenden Frau den Hund weg. Die Frau wehrte sich mit juristischen Mitteln gegen diesen Entscheid, doch unterlag vor Gericht.

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  • Weil eine alkoholkranke Frau ihren Hund nicht mehr unter Kontrolle hatte, nahm ihr das Veterinäramt Zürich das Tier weg. 
  • Die Halterin wehrte sich dagegen und sollte den Hund auch wieder zurückerhalten – jedoch nur unter Auflagen.
  • Weil sie zu wenig Engagement erkennen liess, wurde ihr der Hund schliesslich definitiv weggenommen. 
  • Dagegen wehrte sich die Frau. Das Verwaltungsgericht gab aber den Behörden recht.

Eine alkoholkranke Frau war mit der Betreuung ihres jungen Hundes völlig überfordert. Das Veterinäramt des Kantons Zürich schritt daher ein und nahm ihr das Tier weg. Dagegen wehrte sich die Frau juristisch – am Ende jedoch erfolglos, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht, aus dem die Tamedia-Zeitungen am Mittwoch zitieren.

Dem Bericht zufolge begannen die Probleme um den Jahreswechsel 2021/22 herum. Der Hund der Frau lief damals mehrfach aufsichtslos durch die Nachbarschaft, weshalb Anwohner*innen wiederholt Meldung beim kantonalen Veterinäramt machten.

Im Frühjahr 2022 schliesslich musste sich die Frau mehrfach notfallmässig in einer Klinik behandeln lassen. Das Amt brachte ihren Hund während dieser Zeit in einem Tierheim unter.

Regungslos auf dem Boden gelegen

Doch die gesundheitlichen Probleme der Hundehalterin hielten an. Eines Tages sei sie zu Hause derart stark alkoholisiert vorgefunden worden, dass sie regungslos am Boden gelegen sei. Der Hund sei derweil an einer Leine um sie herumgerannt, heisst es im Tamedia-Bericht weiter. Wer die Frau in dieser Verfassung vorgefunden hatte, wird nicht erwähnt. Auch nicht, um welche Hunderasse es sich handelt. 

Der Hund aber wurde beschlagnahmt und kam vorsorglich erneut in ein Tierheim. Das liess sich die Halterin jedoch nicht bieten und kämpfte mit einem Anwalt darum, ihr Haustier zurückzuerhalten. Zunächst sah es auch so aus, als ob sie ihren Willen bekommen würde.

Unter Auflagen durfte sie den Hund zurückhaben. Doch musste die Frau dem Veterinäramt jeden Monat einen ärztlichen Bericht abliefen, wie es um ihre Alkoholsucht und ihre psychische Verfassung steht. Ausserdem musste die Betreuung des Hundes auch in Notfällen gewährleistet werden.

Frau ging auf Tauchstation

Die Frau akzeptierte diese Auflagen. Doch bei der konkreten Umsetzung dieser Schritte – etwa einen Termin zur Rückgabe des Hundes zu finden – reagierte sie nicht, auch nicht auf wiederholte Aufforderungen. Das Amt beschloss darum im Februar 2023, dass der Hund definitiv neu platziert werden solle.

Gegen diesen Entscheid legte die Frau Rekurs bei der Gesundheitsdirektion ein, der Fall landete auch vor Verwaltungsgericht. Doch das Gericht gab dem Veterinäramt recht. Die Auflagen seien verhältnismässig gewesen, ausserdem habe die Frau keinen guten Willen erkennen lassen.

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