Kantonale Abstimmung ZH Änderung des Strassengesetzes soll Gemeinden finanziell entlasten

SDA

14.8.2020 - 14:34

Mit der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes sollen Gemeinden Geld aus dem kantonalen Strassenfonds für Bau und Unterhalt von kommunalen Strassen erhalten. (Symbolbild)
Mit der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes sollen Gemeinden Geld aus dem kantonalen Strassenfonds für Bau und Unterhalt von kommunalen Strassen erhalten. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Künftig sollen die Zürcher Gemeinden 20 Prozent der jährlichen Einlagen aus dem kantonalen Strassenfonds für Unterhalt und Bau kommunaler Strassen erhalten. Die Befürworter der Gesetzesänderung, über die am 27. September abgestimmt wird, betonen, dass damit nicht nur Gemeinden, sondern auch Steuerzahlende entlastet werden.

Nach gegenwärtigem Stand würden die Gemeinden rund 84 Millionen Franken erhalten. Der Verteilschlüssel soll sich nach der Länge der Gemeindestrassen richten. Dies sei sinnvoll und einfach, wie das Komitee «Ja zum Strassengesetz» am Freitag mitteilte.

Meist seien es ländliche Gemeinden mit weitläufigen Strassennetzen, denen die Gelder aus dem Strassenfonds am meisten nützten, wird Barbara Schaffner (GLP), Gemeindepräsidentin von Otelfingen zitiert.

Die Kantonsstrassen werden aus dem Strassenfonds finanziert. In diesen fliessen jährlich 450 Millionen Franken. Das seien 100 Millionen Franken mehr als der Kanton effektiv brauche. Der Strassenfond habe von Anfang an zu viel eingenommen, sagt Robert Brunner (Grüne), Initiant und Alt-Kantonsrat.

Geld nicht horten

Der Bestand im Strassenverkehrsfonds steige seit Jahren massiv an und liege heute schon bei 1,4 Milliarden Franken. Es sei nicht die Aufgabe des Kantons, Strassengeld zu horten, erklärt Max Walter (SVP), Gemeindepräsident von Regensdorf.

Dieses Geld solle zu einem Teil den Gemeinden zugute kommen. Der Unterhalt der Gemeindestrassen würde sich verbessern und gleichzeitig die Qualität der Kantonsstrassen erhalten bleiben.

Kantons- und Gemeindestrassen seien ein Gesamtsystem. Es sei nur fair, wenn den Gemeinden ein Teil des Unterhalts durch die Hauptnutzer vergütet werde, betont Markus Bärtschiger (SP), Stadtpräsident von Schlieren.

Die Änderung des Gesetzes hat die rot-grüne Mehrheit des Kantonsrats im vergangenen Herbst beschlossen. Es geht auf eine Parlamentarische Initiative zurück. Bürgerliche Parteien ergriffen dagegen das Referendum.

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