JustizAngeklagte eines faulen Kunst-Deals schieben sich Schuld zu
SDA
21.5.2019 - 18:48
Die beiden mutmasslichen Strippenzieher eines faulen Deals mit Kunstwerken haben sich am Dienstag vor Gericht gegenseitig Schuldzuweisungen gemacht. Beide sehen sich selber mehr als Opfer, denn als Täter.
Laut Anklageschrift überzeugten die beiden zahlreiche Privatpersonen, ihnen Geld anzuvertrauen für einen angeblich kurz vor dem Abschluss stehenden Kauf zweier Gemälde von Weltrang, eines von Rembrandt und eines von Tizian. Die Deliktsumme liegt bei rund zehn Millionen Franken.
Ein klammer Zürcher Kunstliebhaber soll den «Tizian» einem Barbetreiber aus dem Zürcher Kreis 4 sehr günstig angeboten haben. Wenig später soll der Kunstliebhaber dem Barbetreiber auch noch einen Rembrandt geschenkt haben.
Viele Geldgeber liessen sich von dieser Geschichte und vom versprochenen Gewinn verlocken. Die Bilder dürften im internationalen Handel Dutzende Millionen Franken einbringen, jedenfalls ein Vielfaches des Kaufpreises, erzählten die beiden Angeklagten ihren potenziellen Geldgebern. An dem zu erwartenden satten Gewinn würden die Investoren beteiligt.
Von Meisterwerken keine Spur
Doch der Deal war faul. Der «Rembrandt» erwies sich in einem Gutachten als wertlos und der vermeintliche «Tizian» ist bestenfalls in dessen Werkstatt ohne Zutun des Meisters entstanden. Ein Gegenwert für die rund zehn Millionen Franken, die dem Barbetreiber von Geldgebern zuflossen, ist auch dieses Werk bei weitem nicht.
Das von den Investoren bezahlte Geld floss auch nicht in den vermeintlichen Bilderhandel, sondern in die Bar im Zürcher Langstrassenviertel, zur damaligen Freundin des Barbetreibers nach Brasilien und in Unterhaltszahlungen für die Ex-Frau.
Das Geld der Investoren und seines hätten sich vermischt, er könne nicht mehr sagen, was er womit bezahlt habe, betonte der Barbetreiber am Dienstag vor dem Berner Wirtschaftsstrafgericht. Er habe auch nicht so darauf geachtet, weil er ja überzeugt gewesen sei, das ihm anvertraute Geld locker wieder zurückzahlen zu können, sobald der Bilder-Deal abgeschlossen sei.
«Ich war und bin zu hundert Prozent überzeugt, dass ich der rechtmässige Eigentümer der beiden Bilder bin», gab der kahlgeschorene, muskulöse und kantige Barbetreiber zu Protokoll. Schliesslich habe er von dem inzwischen verstorbenen Kunstliebhaber eine Eigentümerbescheinigung erhalten. Sonst hätte er doch nicht Geld fremder Leute in die Sache gesteckt. Auch von der Echtheit der Bilder sei er überzeugt gewesen.
Mit dem Barbetreiber aus dem «Chreis Cheib» sitzt auch ein Berner Geschäftsmann auf der Anklagebank. Er soll vor allem Investoren für den Kunst-Deal an Bord geholt haben. Die Zahlungen liefen dann über den Barbetreiber.
Der Barbetreiber bestritt den ihm zur Last gelegten Deliktsbetrag von rund zehn Millionen Franken. So viel habe er nie erhalten und er wisse auch nicht, was der Berner Geschäftsmann von seinen Geldgebern erhalten habe. Der Berner sei in seinem eigenen Namen in der Sache tätig gewesen.
Grosse Versprechungen
Der wegen Betrugs einschlägig vorbestrafte Berner wies am Dienstag vor Gericht jegliche Schuld von sich. Er habe auch Geld in den Kunst-Deal investiert und sei genau so ein geprellter Investor wie viele andere auch. Schuld an der Misere sei der Barbetreiber, der alle hinters Licht geführt habe.
Der Berner betonte überschwänglich, dass er gegenüber den von ihm akquirierten Investoren «die volle Verantwortung» übernehme und das Geld zurückzahlen werde. Er vertreibe ein Gesundheitsprodukt, das ihm sehr viel Geld einbringe und in den kommenden Jahren sogar noch mehr einbringen werde. Er habe Verträge abgeschlossen, die bald Früchte tragen würden, versprach der Angeklagte.
Doch das Gericht hielt ihm entgegen, dass das Produkt von Swissmedic gar nicht anerkannt werde.
Die Anklage wirft dem Barbetreiber und dem Berner Geschäftsmann unter anderem gewerbsmässigen Betrug, allenfalls Veruntreuung vor. Das Duo habe eng und wechselseitig zusammengewirkt und etwa zu gleichen Teilen zur Tat beigetragen. Die beiden hätten zumindest den Anschein erweckt, mit dem Handeln des anderen einverstanden gewesen zu sein. Das Gericht wird sein Urteil am 29. Mai eröffnen.
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