Bundesgericht Aufschiebende Wirkung für Beschwerde im Zürcher Manor-Streit

SDA

22.3.2019 - 12:00

Das Bundesgericht hat einer Beschwerde der Oscar Weber AG im Streit um die Offerte für ein Mietverhältnis an die Manor AG aufschiebende Wirkung gewährt. Die Manor AG hatte nichts dagegen einzuwenden.

Materiell hat das Bundesgericht noch nicht entschieden. Die Oscar Weber AG hat gegen einen Entscheid des Zürcher Obergerichts vom November vergangenen Jahres Beschwerde eingelegt.

Das Zürcher Gericht hatte entschieden, dass die Oscar Weber AG dem Warenhaus eine neue Offerte für die Fortsetzung des Mietverhältnisses unterbreiten muss.

Seit Jahren streiten Manor und die Oscar Weber AG um die Nutzung des Belle-Epoque-Hauses an der Bahnhofstrasse. Manor will auf den 14'000 Quadratmetern Fläche weiterhin ein Warenhaus betreiben.

Die Oscar Weber AG, beziehungsweise ihre Besitzerin die Swiss Life, kann sich auch andere Nutzungen vorstellen, etwa einzelne Boutiquen oder Büros. Damit könnte sie höhere Mieteinnahmen generieren. (Verfügung 4A_653/2018 vom 20.03.2019)

Zurück zur Startseite