Coronavirus – Schweiz BAK-Chefin gegen pauschale Covid-Entschädigung für Kulturschaffende

leph, sda

11.2.2021 - 10:37

Viele Theaterbühnen und andere Kultureinrichtungen bleiben aufgrund der Corona-Pandemie leer. Ein Vorschlag der Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) zur Entschädigung von Kulturschaffenden stösst beim Bund auf Widerstand. (Symbolbild)
Viele Theaterbühnen und andere Kultureinrichtungen bleiben aufgrund der Corona-Pandemie leer. Ein Vorschlag der Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) zur Entschädigung von Kulturschaffenden stösst beim Bund auf Widerstand. (Symbolbild)
Keystone

Isabelle Chassot, die Chefin des Bundesamtes für Kultur, bekräftigt in einem Interview die Ablehnung eines befristeten Grundeinkommens für Kulturschaffende als Entschädigung in der Corona-Krise. Lanciert wurde diese Idee von der Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP).

«Es ist klar, dass das Modell mit der jetzigen Rechtslage nicht vereinbar ist», sagt Chassot in einem Interview, welches am Donnerstag im «Tages-Anzeiger» erschien.

Das von Fehr Mitte Januar präsentierte Entschädigungsmodell sieht vor, dass Kulturschaffende, die wegen der Corona-Pandemie in Not sind, befristet bis Ende April ein monatliches Ersatzeinkommen von maximal 3840 Franken bekommen können. Die Entschädigung solle möglichst unbürokratisch und rasch fliessen.

Ausfälle müssen plausibel gemacht werden

Das Vorgehen entspreche den Vorgaben des Bundes, hiess es in der entsprechenden Medienmitteilung. Wie bei anderen Corona-Entschädigungen auch, beteiligt sich der Bund auch im Kulturbereich an der Finanzierung kantonaler Massnahmen.

Bei den zuständigen Stellen beim Bund hat man die Rechtmässigkeit von Fehrs Vorschlag offenbar anders beurteilt. Eine pauschale Entschädigung sei rechtlich nicht möglich. «Wir können von den Kulturschaffenden erwarten, dass sie ihre Ertragsausfälle plausibel machen», sagt Chassot im Interview.

Der Kanton könnte die von Fehr vorgeschlagene Entschädigung der Kulturschaffenden grundsätzlich auch ohne den Bund umsetzen. Er müsste dann aber auch die Kosten alleine tragen.

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