Coronavirus – SchweizBAK-Chefin gegen pauschale Covid-Entschädigung für Kulturschaffende
leph, sda
11.2.2021 - 10:37
Isabelle Chassot, die Chefin des Bundesamtes für Kultur, bekräftigt in einem Interview die Ablehnung eines befristeten Grundeinkommens für Kulturschaffende als Entschädigung in der Corona-Krise. Lanciert wurde diese Idee von der Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP).
«Es ist klar, dass das Modell mit der jetzigen Rechtslage nicht vereinbar ist», sagt Chassot in einem Interview, welches am Donnerstag im «Tages-Anzeiger» erschien.
Das von Fehr Mitte Januar präsentierte Entschädigungsmodell sieht vor, dass Kulturschaffende, die wegen der Corona-Pandemie in Not sind, befristet bis Ende April ein monatliches Ersatzeinkommen von maximal 3840 Franken bekommen können. Die Entschädigung solle möglichst unbürokratisch und rasch fliessen.
Ausfälle müssen plausibel gemacht werden
Das Vorgehen entspreche den Vorgaben des Bundes, hiess es in der entsprechenden Medienmitteilung. Wie bei anderen Corona-Entschädigungen auch, beteiligt sich der Bund auch im Kulturbereich an der Finanzierung kantonaler Massnahmen.
Bei den zuständigen Stellen beim Bund hat man die Rechtmässigkeit von Fehrs Vorschlag offenbar anders beurteilt. Eine pauschale Entschädigung sei rechtlich nicht möglich. «Wir können von den Kulturschaffenden erwarten, dass sie ihre Ertragsausfälle plausibel machen», sagt Chassot im Interview.
Der Kanton könnte die von Fehr vorgeschlagene Entschädigung der Kulturschaffenden grundsätzlich auch ohne den Bund umsetzen. Er müsste dann aber auch die Kosten alleine tragen.
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