Städtische Liegenschaften Bauernhof «Hägi»: Bezirksrat pfeift Zürcher Gemeinderat zurück

SDA

20.5.2020 - 14:05

Der Zürcher Gemeinderat hat laut dem Bezirksrat den Verkauf des Bauernhauses «Hägi» in Mettmenstetten in widerrechtlicher Weise behandelt. (Archivbild)
Der Zürcher Gemeinderat hat laut dem Bezirksrat den Verkauf des Bauernhauses «Hägi» in Mettmenstetten in widerrechtlicher Weise behandelt. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/WALTER BIERI

Der Zürcher Gemeinderat muss in der langen Geschichte um den umstrittenen Verkauf des Bauerhofes «Hägi» im Mettmenstetten nochmals über die Bücher. Gemäss dem Bezirksrat verstiess das Stadtparlament gegen geltendes Recht, indem er den Verkauf indirekt blockierte.

Der Verkauf des Bauerhofes im Besitz der Stadt erlangte ab 2018 breite Bekanntheit, weil die Mieter engagiert und erfolgreich darum kämpften, den Hof kaufen zu können.

Der Stadtrat hatte das denkmalgeschützte Haus nicht an die dort wohnende Familie verkaufen wollen, sondern an eine andere Familie, die für das Haus deutlich mehr geboten hatte.

Eine seltene Allianz aus FDP und SP setzte im Stadtparlament aber durch, dass das Haus an die Bewohner verkauft wird und zwar für die von ihnen gebotene Summe von 1,15 Millionen Franken. Das sind 260'000 Franken weniger als der Verkehrswert von 1,41 Millionen Franken. Diese Summe war von der anderen Familie geboten worden.

Stadtrat zeigt Gemeinderat an

Der Stadtrat setzte einen entsprechenden Auftrag des Gemeinderates durch und legte diesem das ausgearbeitete Verkaufsgeschäft zur Bewilligung vor. Doch im Dezember 2019 bockte der Gemeinderat dann plötzlich. Er bewilligte zwar den Abschluss des Kaufvertrags mit den Mietern, aber nicht den dazu notwendigen Einnahmeverzicht von 260'000 Franken.

Das wiederum wollte der Stadtrat nicht akzeptieren. Er wehrte sich erfolgreich mit einer aufsichtsrechtlichen Anzeige vor dem Bezirksrat, wie er am Mittwoch mitteilte. Der Bezirksrat habe den Gemeinderatsbeschluss nun aufgehoben.

Der Bezirksrat habe entschieden, dass der Gemeinderat gegen geltendes Recht verstossen habe, indem er den Einnahmeverzicht nicht bewilligt habe. Der Gemeinderat soll nun erneut einen Beschluss fassen. Der Bezirksrats-Entscheid ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die Liegenschaft in Mettmenstetten war ursprünglich Teil des «Werk- und Wohnhauses zur Weid», einer Institution, die Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für suchtkranke und psychisch beeinträchtigte Menschen anbietet. Als diese 2012 in eine Stiftung überführt und aus der Stadtverwaltung ausgegliedert wurde, blieb die Liegenschaft im Eigentum der Stadt. Die Stiftung brauchte das Haus nicht mehr.

Zurück zur Startseite