Bauprojekte Baurekursgericht lässt Anwohner des «Careums» abblitzen

fn, sda

11.5.2023 - 13:10

Braucht mehr Platz: das "Careum" in Zürich, die Ausbildungsstätte für Pflegepersonal. (Archivbild)
Braucht mehr Platz: das "Careum" in Zürich, die Ausbildungsstätte für Pflegepersonal. (Archivbild)
Keystone

Das «Careum», die Ausbildungsstätte für Krankenpflegepersonal in Zürich, kann voraussichtlich wie geplant ausbauen: Das Baurekursgericht hat in einem am Donnerstag publizierten Urteil entschieden, eine Gruppe von Anwohnenden abblitzen zu lassen.

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Die Rekurrenten, darunter eine Erbengemeinschaft, störten sich vor allem am geplanten Hochhaus für den Ausbildungsbetrieb: Das «Careum» will eines seiner bestehenden Gebäude um vier Stockwerke aufstocken. 32 Meter hoch würde das Haus dann – für die Rekurrenten zu hoch.

Sie kritisierten nicht nur den Schatten, den das Hochhaus werfen wird, sondern auch den verstellten Blick auf die andere Talseite und den Uetliberg. Mit der beabsichtigten Aufstockung werde die «Harmonie am Hang massiv gestört».

Zudem sei das geplante Hochhaus architektonisch kein ortsbaulicher Gewinn, wie es die Stadt ja eigentlich fordere. Sie erhoben deshalb Einspruch gegen den Gestaltungsplan, der im April 2022 vom Stadtparlament genehmigt wurde, sowie gegen die Verfügung der Baudirektion, welche das Projekt ebenfalls genehmigte.

Das Baurekursgericht liess die Anwohnenden nun aber abblitzen. Der Gestaltungsplan sei, so fasste das Gericht kurz und knapp zusammen, rechtmässig, zweckmässig und angemessen. Der Rekurs sei vollumfänglich abzuweisen, heisst es im Urteil. Die Anwohnenden müssen nun die Gerichtskosten von 13'000 Franken zahlen. Ob sie nun vor Verwaltungsgericht ziehen, ist noch offen.