Haustiere Bezirksgericht Bülach: Freispruch im Streit um Kater «Mici»

fn, sda

18.5.2022 - 17:44

Wer fremde Katzen füttert, kann sich strafbar machen: Der Fall um Kater "Mici" sorgte sogar für einen Gerichtsprozess. (Symbolbild)
Wer fremde Katzen füttert, kann sich strafbar machen: Der Fall um Kater "Mici" sorgte sogar für einen Gerichtsprozess. (Symbolbild)
Keystone

Der Bezirksgericht Bülach hat am Mittwoch eine 59-jährige Katzenliebhaberin vom Vorwurf der unrechtmässigen Aneignung freigesprochen. Sie hatte immer wieder Nachbarskater «Mici» gefüttert und ihn ins Haus gelassen. Dessen Besitzerin zeigte die Frau deshalb an.

18.5.2022 - 17:44

Es gehe nicht darum, ob es richtig oder falsch sei, eine fremde Katze zu füttern, stellte die Richterin bei der Urteilseröffnung klar. Es gehe darum, ob dies unrechtmässige Aneignung sei.

Nach Ansicht des Gerichts war dieser Straftatbestand im Fall «Mici» nicht erfüllt. Die Beschuldigte habe bestritten, dass sie den Kater jeweils während der Nacht eingesperrt habe. «Systematisch» gefüttert habe sie ihn auch nicht, sondern eher «sporadisch».

Zudem sei «Mici» immer noch jeden Tag bei seiner Halterin aufgetaucht. Die freigesprochene Katzenfreundin erhält nun rund 6800 Franken, damit sie ihre Anwältin bezahlen kann.

«Er tat mir leid»

Die Beschuldigte stritt vor Gericht vehement ab, dass sie sich den roten Tigerkater «Mici» zu eigen machen wollte. «Ich will gar keine eigene Katze», sagte die Kaderangestellte einer Zürcher Unterländer Gemeinde. Sie arbeite zu viel und sei dazu häufig in den Ferien.

Sie gab jedoch zu, dass sie das Tier fütterte. «Ja, ich habe ihm Futter gekauft, weil er abgemagert war und mir leid tat. Niemand kümmerte sich um ihn.» Der Kater sei in schlechtem Zustand gewesen und habe sogar aus dem After geblutet.

Nur zwei Monate lang habe sie «Mici» gefüttert, beteuerte sie. Weil seine Besitzerin, eine ältere Frau aus der Nachbarschaft, ihr in einem Brief mitteilte, dass sie das nicht wolle, habe sie dann aufgehört. «Vergrault habe ich den Kater aber nicht. Er durfte weiterhin ins Haus.» Manchmal habe er auch bei ihr geschlafen. «Wenn er miaute, habe ich ihn aber immer sofort ins Freie gelassen.»

Rechtlich gesehen fremdes Eigentum

Offenbar beruhigte sich die Situation um «Mici» auch nach dem Brief der Halterin nicht: Sie zeigte die 59-jährige Beschuldigte schliesslich an, wegen unrechtmässiger Aneignung. Denn die Nachbarskatze ist rechtlich gesehen fremdes Eigentum.

Das Statthalteramt Bülach leitete eine Untersuchung ein, inklusive Befragungen durch die Polizei, und verurteilte die Katzenfreundin schliesslich per Strafbefehl zu einer Busse von 700 Franken. Zuzüglich Gebühren ergab dies eine Rechnung von 1250 Franken.

Die Beschuldigte wollte jedoch nicht zahlen, weil sie ihrer Ansicht nach nichts Falsches getan hat. Deshalb kam es zum Prozess.

Aus «Mici» wurde «Mautsch»

Für die ehemalige Halterin von «Mici» waren es keineswegs nur «zwei Monate», in denen der Kater auswärts frass. Das Füttern sei auch nach dem Brief weitergegangen. «Die Katze wurde regelmässig um etwa 18 Uhr ins Haus gelassen und gefüttert. Dann blieb sie oft bis am Morgen eingesperrt», sagte der Anwalt der Seniorin.

Die Beschuldigte habe sogar extra ein Brett oben an der Garage angebracht, damit der Kater besser ins Haus gelangen konnte. Und der Tiger erhielt einen neuen Namen: Aus «Mici» wurde «Mautsch».

«Alle Annehmlichkeiten, aber keine Verantwortung»

«Sie handelte wie eine Trittbrettfahrerin», sagte der Anwalt weiter. Sie hatte alle Annehmlichkeiten eines Haustiers, aber ohne die Verantwortung, etwa während der Ferien.

Dem Kater tat die Fremd-Fütterung gemäss dem Anwalt nicht gut: Das Tier ist auf Medikamente und Spezialfutter angewiesen, was mit dem «Auswärtsessen» nicht sichergestellt werden konnte.

Immer wieder hatte er Durchfall. Veterinäramt und Nachbarschaft intervenierten schliesslich ebenfalls bei der Katzenfreundin und forderten sie auf, das Füttern zu lassen.

Zurück ins Tierheim

Das Tierheim, aus dem «Mici» ursprünglich stammte, forderte den Kater schliesslich zurück und platzierte ihn neu. Für seine ehemalige Besitzerin eine Katastrophe. «Sie leidet, als hätte man ihr ein Kind weggenommen», sagt der Anwalt.

Eine neue Tierheim-Katze erhält die Witwe nicht, weil sie das Höchstalter für Tier-Platzierungen mittlerweile überschritten hat.

Die freigesprochene Katzenfreundin hat inzwischen doch eine eigene Katze angeschafft, respektive ihr Partner, der mit ihr im gleichen Haus wohnt. Gemäss dem Anwalt von «Micis» Ex-Besitzerin spaziert das Paar jeweils vor ihrem Haus vorbei, mit der neuen Katze an der Leine.

fn, sda