Beinahe-Kollision Bezirksgericht Bülach verurteilt Fluglotsen wegen Beinahe-Kollision

SDA

28.3.2019 - 11:07

Wegen der Fehleinschätzung eines Skyguide-Fluglotsens kam es im August 2012 beinahe zu einem Zusammenstoss zweier Flugzeuge.
Wegen der Fehleinschätzung eines Skyguide-Fluglotsens kam es im August 2012 beinahe zu einem Zusammenstoss zweier Flugzeuge.
Bild: Keystone/Ennio Leanza

Im Sommer 2012 hat am Flughafen Zürich nur wenig gefehlt, dass ein Sportflugzeug mit einer Maschine der Darwin Airlines zusammengestossen wäre. Nun ist der verantwortliche Fluglotse deswegen verurteilt worden.

Das Bezirksgericht Bülach hat einen Skyguide-Fluglotsen wegen einer Beinahe-Kollision am Flughafen Zürich verurteilt. Der 48-Jährige wurde wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs mit einer bedingten Geldstrafe bestraft. Das Gericht verurteilte ihn zu 90 Tagessätzen zu je 100 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Fluglotse sah keine Gefahr

Der Vorfall passierte am 22. August 2012, als sich ein Sportflugzeug und eine Saab 2000 der Darwin Airlines gefährlich nahe kamen. Die Sportmaschine flog in einem 90-Grad-Winkel direkt auf die Saab-Maschine zu und drehte erst im letzten Moment scharf ab.



Der Fluglotse argumentierte beim Prozess, für ihn sei klar gewesen, dass die Maschinen aneinander vorbeigehen. Als er gemerkt habe, dass es trotzdem eng werde, habe er angemessen reagiert und die Sportmaschine angewiesen, steil rechts abzudrehen.

Das Manöver verlief glimpflich, verletzt wurde niemand. Der Saab-Pilot bezeichnete es im Nachhinein aber als den «kritischsten Moment meiner vierzig Jahre dauernden Karriere».

Skyguide fürchtet um die Fehlerkultur

Die Flugsicherung Skyguide kritisiert, dass Mitarbeitende angeklagt werden, selbst wenn bei einem Vorfall niemand verletzt wurde. Dies schade der Fehlerkultur und führe dazu, dass Beobachtungen nicht mehr gemeldet würden. So verliere Skyguide die Chance, Abläufe sicherer zu machen.

Gegenwärtig sind gleich drei solche Fälle an Schweizer Gerichten hängig. Keiner ist bis jetzt rechtskräftig, auch der aktuelle nicht. Er kann noch ans Ober- und ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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