Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch eine 44-jährige Maskengegnerin gleich doppelt freigesprochen: Einerseits, weil nicht bewiesen sei, dass sie wirklich an der Demonstration teilgenommen habe. Andererseits wegen eines Bundesgerichtsurteils vom September.
fn, sda
22.09.2021, 13:09
SDA
Am 25. Januar diesen Jahres trafen sich zwischen 50 und 100 Maskengegnerinnen und -gegner beim Walcheturm, gleich beim Eingang zur Bildungsdirektion. Sie demonstrierten gegen den Entscheid, dass nun auch Primarschülerinnen und -schüler Masken tragen sollten.
Etwas entfernt davon, auf der anderen Strassenseite, filmte eine 44-jährige Hausfrau die Szene. Sie sei nicht Teil der Demo gewesen, betonte sie am Mittwoch vor Gericht. Vielmehr sei sie «zufällig vorbeigekommen», weil sie in der Nähe einen Arzttermin gehabt habe.
Sie sei zwar auch gegen Masken in der Schule, mit der Demo habe sie aber nichts zu tun. Vor dem Bezirksgericht wehrte sie sich gegen die Busse von 250 Franken, die ihr ein Polizist aufgebrummt hatte.
Ohne Maske vor Gericht
Die Frau aus dem Unterland erschien ohne Maske vor Gericht, weil sie ein Attest zur Maskendispens dabei hatte. Auf ihrer Handyhülle prangte rot das Schweizerkreuz mit der Aufschrift «Liberté», jenem Schlachtruf, der bekanntlich an den Corona-Demos skandiert wird.
Das Bezirksgericht sprach sie trotzdem vom Vorwurf der Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung frei, und dies gleich aus zwei Gründen: Der Beschuldigten könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie wirklich Teil der Kundgebung gewesen sei, sagte der Richter.
Der zweite Grund, weshalb die Frau den Saal ohne Strafe verlassen konnte, war ein Bundesgerichtsentscheid vom September: In diesem Grundsatzentscheid kamen die Lausanner Richter zum Schluss, dass die Corona-bedingten, starken Teilnehmerbeschränkungen für Demonstrationen unverhältnismässig gewesen seien.
Teilnehmerbeschränkung war «unverhältnismässig»
Demonstrationen hätten eine hohe Bedeutung und müssten deshalb anders behandelt werden als normale Veranstaltungen. In diesem Bundesgerichtsentscheid ging es zwar um den Kanton Bern, doch auch der Kanton Zürich hatte im Januar, zum Zeitpunkt der Masken-Demonstration, eine Beschränkung auf maximal 15 Teilnehmer.
Auch die Zürcher Regelung war somit nicht rechtmässig. «Bussen, die damals erteilt wurden, müssten aufgehoben werden», sagte der Richter weiter. «Sie haben keine rechtliche Grundlage.» Wurde eine Busse jedoch akzeptiert, also nicht angefochten, ist eine Aufhebung im Nachhinein praktisch nicht möglich.
Street Parade Zürich: Eine der grössten Technopartys weltweit
Bei bestem Wetter haben in Zürich Hunderttausende mit grosser Ausgelassenheit eine der grössten Techno-Partys der Welt gefeiert. Ab dem frühen Samstagnachmittag zogen bei der Street Parade 28 Love Mobiles durch Schweizer die Banken-Metropole.
Bei der Ukraine-Friedenskonferenz in der Schweiz haben 83 Länder und Organisationen am Sonntag die gemeinsame Abschlusserklärung unterstützt. Österreich ist unter den zustimmenden Staaten, auch Deutschland und die USA.
Rund 100 pro-palästinensiche Studentinnen und Studenten haben am Donnerstagabend die Eingangshalle eines Universitätsgebäudes in Lausanne besetzt. Die Unileitung nahm Gespräche mit ihnen auf und sah zunächst von einer Räumung ab.
02.05.2024
Street Parade Zürich: Eine der grössten Technopartys weltweit