BauprojekteBundesgericht lässt Ustermer Spital-Gegner abblitzen
fn, sda
10.11.2020 - 11:31
Die Gegner der Ausbaupläne für das Spital Uster sind vor Bundesgericht abgeblitzt. Auf die inhaltliche Kritik an den Bauplänen gingen die Lausanner Richter nicht einmal ein. Sie wiesen die Beschwerde der Anwohner nur schon deshalb zurück, weil diese nicht rekursberechtigt seien.
Das Bundesgericht bestätigte damit einen Entschied des kantonalen Verwaltungsgerichtes und des Baurekursgerichts, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht.
Inhaltlich ging es bei der Beschwerde um den geplanten Neubau des Rettungsdienstgebäudes, also die erste Etappe des gross angelegten Umbauprojekts, das rund 350 Millionen Franken kosten soll.
Das Bundesgericht kam wie auch schon die Vorinstanzen zum Schluss, dass die fünf Anwohner aber formell falsch vorgingen. Einer der Anwohner hatte sich bei der Gemeinde Uster als alleiniger Begehrensteller angemeldet, als er den baurechtlichen Entscheid verlangt hatte. Dass seine Frau dabei «mitgemeint» war, lassen die Gerichte gerade noch gelten. Nicht aber die drei anderen Anwohner, die somit gar nicht rekursberechtigt waren.
Anwohner: «Formular unklar formuliert»
Die Anwohner argumentierten, das Formular, auf dem ein Vertretungsverhältnis angegeben werden müsse, sei unklar formuliert. Dieses Argument kam beim Bundesgericht jedoch schlecht an. Es könne durchaus verlangt werden, dass ein Beschwerdeführer sich am Schalter erkundige, wie er ein Formular richtig auszufüllen habe.
Zwei Mitglieder dieser Gruppierung zogen zudem schon vor geraumer Zeit weg und verkauften ihr Haus. Ihre Beschwerde wurde damit ohnehin gegenstandslos.
Eine aufschiebende Wirkung hatte die Beschwerde nicht. Die Arbeiten für das neue Rettungsdienstgebäudes konnten deshalb weitergeführt werden. Noch hängig ist am Bundesgericht nun noch eine Beschwerde, die den Gestaltungsplan des ganzen Bauprojekts kritisiert. Sie stammt von der gleichen Anwohner-Gruppierung.
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