Taxigesetz Bundesgericht weist Beschwerde gegen neues Zürcher Taxigesetz ab

fn, sda

16.4.2021 - 17:08

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das neue kantonale Taxigesetz abgewiesen: Der Regierungsrat will das Gesetz nun rasch in Kraft setzen. (Symbolbild)
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das neue kantonale Taxigesetz abgewiesen: Der Regierungsrat will das Gesetz nun rasch in Kraft setzen. (Symbolbild)
Keystone

Das Taxigesetz, über das die Zürcherinnen und Zürcher im Februar 2020 abstimmten, kann in Kraft treten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Taxiverbandes abgewiesen. Der Regierungsrat will die Umsetzung des Gesetzes nun sofort an die Hand nehmen.

16.4.2021 - 17:08

Bevor das neue Taxigesetz in Kraft treten kann, muss der Regierungsrat noch eine Vollzugsverordnung erlassen. Die Arbeiten dafür würden nun umgehend angegangen, teilte die Regierung am Freitag mit.

Der Schweizerische Verband der Taxifahrer und Personenbeförderung hatte Einsprache gegen die Abstimmung eingereicht und gefordert, dass das Abstimmungsresultat aufgehoben werde.

Vorgaben für Uber

Dies vor allem, weil Kantonsrat und Regierungsrat die Situation des Taxiwesens im Vorfeld der Abstimmung falsch dargestellt hätten. Eine korrekte Meinungsbildung sei so nicht möglich gewesen. Das Bundesgericht liess den Verband aber abblitzen.

Das neue Taxigesetz, das am 9. Februar 2020 vom Volk angenommen wurde, wird das Taxi- und Limousinenwesen erstmals kantonal organisieren und zahllose kommunale Regelungen ersetzen. Es beinhaltet unter anderem qualitative Regelungen für Taxis. Neu gibt es auch Vorgaben für Fahrdienste wie Uber.

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