Bildung Die AL fordert Abschaffung des Langzeitgymis im Kanton Zürich

we, sda

16.9.2024 - 10:59

Die Aufnahmeprüfung fürs Langzeitgymi erfordert von vielen Sechstklässlerinnen und Sechstklässlern viel Büffeln. (Archivbild)
Die Aufnahmeprüfung fürs Langzeitgymi erfordert von vielen Sechstklässlerinnen und Sechstklässlern viel Büffeln. (Archivbild)
Keystone

Die Alternative Liste (AL) will das Langzeitgymnasium abschaffen. Im Kanton Zürich werde das Langzeitgymi immer stärker von der Volksschule abgekoppelt und «noch elitärer» gestaltet, argumentiert sie in einer am Montag eingereichten Motion.

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Mit einem neuen Prüfungsreglement, das seit 2023 in Kraft ist, reagierte der Kanton Zürich auf die steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen, welche ins Langzeitgymnasium wechseln wollen. Und damit sei der Übertritt von der sechsten Primarklasse ins Langzeitgymnasium weiter erschwert worden, heisst es in der Motion.

Gemäss neuem Reglement müssen die Schülerinnen und Schüler nämlich einen Durchschnitt von Vornote (Deutsch und Mathematik) und Prüfungsnote (ebenfalls Deutsch und Mathematik) von mindestens 4,75 erreichen. Zuvor war ein Notendurchschnitt von 4,5 erforderlich.

«Selektionsdruck steigt weiter»

«Damit steigt der Selektionsdruck nach der 6. Klasse weiter an», schreiben die Motionärinnen und Motionäre. Zudem wiesen verschiedene Forschungsarbeiten darauf hin, dass diese Selektion zu Diskriminierungen von sozioökonomisch benachteiligten oder fremdsprachigen Kindern führe.

Diskriminierend wirke sich auch aus, das Langzeitgymi im Gegensatz zur Volksschule nicht mehr gratis sei. So müssten die Eltern beispielsweise Schulmaterial, Schulbücher, Klassenlager und Klassenreisen selber bezahlen.

Aus diesen Gründen fordert die AL, dass alle Kinder und Jugendlichen in der obligatorischen Schulzeit dieselbe Schule besuchen sollen. Dies wäre «ein erster Schritt zu einer chancengerechteren Gesamtschule», halten die Motionärinnen und Motionäre fest.

Die Motion geht nun an den Regierungsrat. Er hat drei Monate Zeit, sich zu diesem Anliegen zu äussern. Dann entscheidet der Kantonsrat.