Kantonsratsbeschlüsse Die Beschlüsse des Zürcher Kantonsrats

SDA

20.4.2020 - 16:01

Zürcher Gemeindeparlamente können mit Regierungsbewilligung tagen

Zürcher Gemeindeparlamente können wieder tagen. Die Sitzungen müssen aber von der Kantonsregierung bewilligt werden. Diese Notverordnung der Regierung hat das Parlament am Montag nach langer und engagierter Diskussion in einer Halle der Messe Zürich mit 121 zu 44 Stimmen verabschiedet.

Die Verordnung stellt die von der Regierung bereits im März beschlossenen Corona-Notmassnahmen auf ein gesetzlich solideres Fundament. Geregelt werden darin auch erweiterte Finanzkompetenzen, die Gemeindevorstände erhalten, um wirtschaftliche Folgen der Massnahmen gegen das Coronavirus abfedern zu können.

Fristenstillstand für Volksbegehren

Weiter hat der Kantonsrat mit 156 zu 3 Stimmen einen Fristenstillstand bewilligt für kantonale und kommunale Volksbegehren und Wahlen. Weil wegen der Social-Distancing-Vorgaben keine Unterschriften gesammelt werden können, stehen nun die Fristen für die Einreichung von kantonalen und kommunalen Volksbegehren, Referenden und Wahlvorschlägen still.

Ferner hat der Kantonsrat:

- Änderungen im Gesundheitsgesetz mit 159 zu 0 Stimmen zugestimmt. Neu sind auch Alters-und Pflegeheime sowie die Spitexinstitutionen verpflichtet, den Nachwuchsbedarf sicherzustellen. Die Vorlage wird in einer Redaktionslesung ein weiteres Mal vor das Parlament gebracht.

- Teile der Verkehrserschliessungsverordnung ohne Diskussion genehmigt. Darin geregelt werden allgemeine Bestimmungen sowie Abstände von Mauern, Einfriedungen und Pflanzen.

- einer Änderung des Volksschulgesetzes (VSG) und des Lehrpersonalgesetzes (LPG) in zweiter Lesung mit 135 zu 27 Stimmen zugestimmt. Neu geregelt wird die Organisationsautonomie der Gemeinden.

- die Abrechnung des Kredites für den Bau des Bezirksgebäudes in Dietikon ohne Diskussion genehmigt.

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