Öffentlicher Verkehr Digitaler Rufbus für Altstetten und Albisrieden geht an den Start

kl, sda

10.11.2020 - 11:22

Ab sofort ist in den Zürcher Quartieren Altstetten und Albisrieden am Abend der digitale Rufbus «Pikmi» im Einsatz.
Ab sofort ist in den Zürcher Quartieren Altstetten und Albisrieden am Abend der digitale Rufbus «Pikmi» im Einsatz.
sda

Ab sofort gibt es ein neues Angebot im ÖV: «Pikmi», ein digitaler Rufbus, ist jeden Abend von 20 bis 24 Uhr in den Zürcher Quartieren Altstetten und Albisrieden im Einsatz. Gebucht wird der Kleinbus per Pikmi-App. Er ist in den ÖV-Zonentarif integriert, so dass kein zusätzliches Ticket notwendig ist.

Pikmi ist ein 18-monatiges Pilotprojekt, mit dem die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) mit der Dienstabteilung Verkehr und dem Tiefbauamt der Stadt Zürich, ein nachfragegesteuertes ÖV-Angebot testen wollen, wie die VBZ am Dienstag mitteilten.

Im Unterschied zum regulären ÖV verkehrt Pikmi nicht auf festgelegten Routen oder nach einem fixen Fahrplan. Zusätzlich zu den bestehenden VBZ-Haltestellen gibt es weitere 150 Haltepunkte. Diese «virtuellen Haltestellen» werden in der Pikmi-App genau beschrieben.

Das Betriebsgebiet schliesst neben den Zürcher Quartieren Altstetten und Albisrieden ebenfalls die Verkehrsknoten Triemli und Hardplatz ein. Für die Benutzung von Pikmi benötigen Fahrgäste ein Ticket für die Stadt Zürich (Zone 110) oder ein entsprechendes Abo. Fahrgäste ohne Smartphone können ihre Fahrten telefonisch beim Kundendienst buchen.

Die App zeigt den Fahrgästen die voraussichtliche Wartezeit bis zur Abholung an und den Weg bis zur nächsten Haltestelle. Buchungsanfragen, die in eine ähnliche Richtung gehen, werden zusammengefasst und die effizienteste Route berechnet. Weitere Fahrgäste können zusteigen und jede Route kann leicht angepasst werden.

Tagsüber sind die Fahrzeuge für Mobility im Einsatz, zwischen 20 Uhr und 24 Uhr fahren sie für Pikmi. Der Pilotbetrieb soll auch aufzeigen, welche Anforderungen an die Infrastruktur und die Fahrzeuge für einen möglichen zukünftigen Betriebe bestehen. In den Fahrzeugen gilt das Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr. Es werden daher maximal drei der fünf Sitzplätze genutzt, und es besteht Maskenpflicht.

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