JustizvollzugDigitalisierung statt Zettelwirtschaft in Zürcher Gefängnissen
olgr, sda
8.2.2024 - 12:01
Die Digitalisierung soll auch die Zürcher Gefängnisse erreichen: Die Justizdirektion will unter dem Titel «Smart Prisons Zürich (SMAZH)» eine Softwareplattform beschaffen, die die internen Abläufe verbessert. Zudem sollen Inhaftiere sichere Endgeräte erhalten.
Keystone-SDA, olgr, sda
08.02.2024, 12:01
SDA
Sichere digitale Angebote für inhaftierte Personen seien in den Institutionen von Justizvollzug und Wiedereingliederung (Juwe) nur vereinzelt vorhanden, und die entsprechenden Anlagen seien veraltet, teilte die Justizdirektion am Donnerstag mit.
Werden in den Gefängnissen interne Abläufe und Regeln vermittelt, Termine vereinbart, Einkäufe abgewickelt, Mahlzeiten koordiniert oder Gesuche in bis zu 15 Sprachen gestellt, dann würden Mitarbeitende und Inhaftierte nach wie vor fast ausschliesslich auf Papier kommunizieren. «Hier soll eine Modernisierung stattfinden.»
Mit «SMAZH» soll den Gefängnis-Mitarbeitenden ein modernes Arbeitsmittel zur Betreuung der eingewiesenen Personen bereitgestellt werden, heisst es dazu im Sitzungsprotokoll des Regierungsrates. Ein zentrales Angebot sei beispielsweise eine zeitgemässe Übersetzungsfunktion, dank der «Leerläufe aufgrund sprachlicher Missverständnisse» vermieden werden sollen.
Von der Digitalisierung sollen auch die Inhaftierten profitieren: «Je besser sie im Gefängnis auf ein deliktfreies Leben in Freiheit vorbereitet werden, umso besser gelingt die Wiedereingliederung.» Digitale Bildungsangebote und Unterstützung bei der Entlassungsvorbereitung – etwa bei Bewerbungen – können eine wertvolle Hilfe sei. Es gehe darum, den digitalen Graben zwischen den Gefängnissen und der Aussenwelt zu schliessen.
Eine erste Basis-Version soll in diesem Jahr in einer Pilot-Institution eingeführt werden. Anschliessen sollen etappenweise einzelne Services aufgeschaltet werden.
Die «Projektumsetzungskosten» belaufen sich gemäss Ratsprotokoll bis 2033 auf insgesamt knapp 15 Millionen Franken. Die Ausgaben gelten als gebunden. Die Erneuerung der bestehenden Lösung sei eine Voraussetzung, um einen gesetzeskonformen Justizvollzug durchführen zu können, hält der Regierungsrat fest.
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