Katholische KircheEhemalige Kirchenpflegepräsidentin muss in Winterthur vor Gericht
fn, sda
19.7.2022 - 15:06
Am Bezirksgericht Winterthur wird Anfang August ein seltener Fall verhandelt: eine Amtsanmassung innerhalb der katholischen Kirche. Eine frühere Kirchenpflegepräsidentin hatte ohne Berechtigung ihren eigenen Schwiegersohn angestellt.
fn, sda
19.07.2022, 15:06
SDA
Der Staatsanwalt verlangt für die 62-jährige Schweizerin aus dem Tösstal eine Verurteilung wegen Amtsanmassung. Dafür sei eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken angemessen, allerdings bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu soll eine Busse von 1000 Franken kommen, wie es in der Anklage heisst.
Die Beschuldigte wurde zwar im Juni 2018 rechtmässig zur Kirchenpflegepräsidentin gewählt. Allerdings fällte sie bereits einige Tage vor der konstituierenden Sitzung und damit vor ihrem offiziellen Amtsbeginn einen ersten Personalentscheid.
Anstellung ohne Absprache
Dieser Entscheid hatte es ausserdem in sich: Sie stellte als Katecheten ausgerechnet ihren Schwiegersohn an, und dies, ohne sich mit den anderen Kirchenpflegemitgliedern und insbesondere dem Pfarrer abzusprechen.
Die vorangehende Kirchenpflege hatte die Stelle eigentlich bereits ausgeschrieben und Bewerbungsgespräche mit mehreren Kandidaten geführt. Ausgeschrieben war dabei eine 40-Prozent-Stelle. Ihr Schwiegersohn hatte nun plötzlich eine 70-Prozent-Stelle.
Zudem habe sie ihren Schwiegersohn in die Lohnklasse 16/17 eingeteilt statt wie vorgesehen in die tiefere Lohnklasse 13/14, schreibt der Staatsanwalt. Dies ergab ein monatliches Bruttogehalt von 6125 Franken.
«Schwiegersohn klar begünstigt»
Die Einreihung in diese höhere Lohnklasse liege für einen Katecheten ohne Ausbildung aber deutlich über den Richtlinien des Lohnklassensystems der Kirchenpflege, schreibt der Staatsanwalt weiter. Sie habe ihren Schwiegersohn somit klar begünstigt. Der Prozess am Bezirksgericht Winterthur findet am 2. August statt.
Im Frühling 2019 trat die Beschuldigte schliesslich von ihrem Amt zurück. Weil die Behörde danach nicht mehr beschlussfähig war, musste der Synodalrat der Katholischen Kirche im Kanton Zürich bis im darauffolgenden Jahr einen Sachwalter einsetzen.
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