Gesundheit Elektronische Patientendossiers: Axsana zahlt sofort alles zurück

SDA

20.9.2019 - 17:17

Die Axsana AG zahlt dem Kanton Zürich per sofort das vereinbarte Geld zurück, welches die Firma für die Aufbauarbeiten zum elektronischen Patientendossier (EPD) erhalten hat. Die Firma zieht damit «im Sinne einer Risikoabwägung» einen Schlussstrich unter einen Streit mit der Gesundheitsdirektion.

«Wir fühlen uns der rechtzeitigen Einführung des EPD für die Gesundheitseinrichtungen und die Bevölkerung verpflichtet», wird Samuel Eglin, Geschäftsführer der Axsana AG, in einer Mitteilung vom Freitag zitiert. Man wolle sich in der anspruchsvollen Einführungsphase auf die laufende Projektarbeit konzentrieren.

«Dies ist in den nächsten Monaten wichtiger, als unnötig Geld, Zeit und Energie für rechtliche und politische Auseinandersetzungen zu verwenden», schreibt die Axsana AG. Die Firma zahlt dem Kanton mit den 1,875 Millionen Franken den gesamten Betrag zurück, den sie für die finanziellen Absicherung der Aufbauarbeiten vorgeschossen bekam.

Im Sinne einer Risikoabwägung nehme man dafür den Verzicht auf die Unterstützung des Kantons Zürich und eine Einschränkung des finanziellen Spielraums in Kauf, heisst es. Die Lösung des Problems solle nicht zulasten der Gesundheitseinrichtungen gehen.

Streit mit der Gesundheitsdirektion

Hintergrund dieses Schrittes ist ein Treffen vom 10. September zwischen der Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli und Vertretern der Axsana AG, deren Verwaltungsratspräsident der ehemalige Regierungsrat Thomas Heiniger (FDP) ist. Thema war die Rückzahlung des Staatsbeitrages, mit dem der Aufbau des EPD gefördert wurde.

Die Axsana AG erhielt zwischen 2016 und 2019 eine Anschubfinanzierung in der Höhe von insgesamt 3,75 Millionen Franken. Davon sollte gemäss einer Vereinbarung aus dem Jahr 2016 die Hälfte wieder an den Kanton zurückgezahlt werden, sobald das Unternehmen vom Bund unterstützt wird.

Die erste Tranche des Bundesbeitrags erhielt die Axsana AG im Dezember 2018. Deshalb verlangte die Gesundheitsdirektorin nun die Rückzahlung der Hälfte der Anschubfinanzierung wie vereinbart zurück und setzte dem Unternehmen eine Frist bis zum 26. September.

Für die zweite und dritte Tranche könne der Moment der Rückzahlung ausgehandelt werden, sobald die erste Tranche eingetroffen sei, hatte die Gesundheitsdirektion mitgeteilt. Zudem hatte sie Transparenz bezüglich der Finanzdaten der Axsana AG gefordert. Dem entgeht die Firma nun mit ihrer sofortigen Rückzahlung.

«Ich bin froh, dass die Axsana AG ihren Verpflichtungen nachgekommen ist», sagte Rikli am Freitagnachmittag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dadurch sei nun eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit entstanden. Es gehe nun darum, nach vorne zu schauen, sagte die Gesundheitsdirektorin.

Im Zusammenhang mit der von der Axsana AG angetönten «fehlenden Unterstützung» durch den Kanton betonte die Gesundheitsdirektorin, dass Zürich am Projekt massgeblich beteiligt gewesen sei. Der Kanton hatte dieses mit einem A-fonds-perdu-Beitrag von 1,8 Millionen Franken subventioniert.

Gesamtschweizerisches Projekt

Auch der Kanton Bern stelle der Axsana AG einen Vorschuss zur Verfügung, schreibt die Firma. Dieser werde in drei Teilbeträgen noch bis ins Jahr 2020 bezahlt. Ab 2021 werde dann dieser Vorschuss ebenfalls in drei jährlichen Teilbeträgen zurückerstattet. Die entsprechenden Aufwände seien in ihrer Finanzplanung enthalten.

Das Unternehmen weist darauf hin, dass sein Projekt «signifikant» erweitert worden sei. Es umfasse mittlerweile dreizehn Kantone, die rund 55 Prozent der Schweizer Bevölkerung repräsentierten. Die Axsansa AG rechnet vor, dass im Vergleich zu dreizehn Einzelvorhaben «zweistellige Millionenbeträge» an Aufbau- und Betriebskosten gespart werden könnten.

Im Kanton Zürich ist das Thema aber noch nicht vom Tisch. In der Zwischenzeit haben sich nämlich auch die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkontrolle eingeschaltet. Sie verlangten Unterlagen und leiteten eine formelle Prüfung ein. Welchen Einfluss die sofortige Rückzahlung des gesamten Betrags darauf hat, ist unklar.

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