Bundesgericht Entlassung von Zürcher Polizist wegen Splatter-Film war unzulässig

sda/toko

24.9.2020 - 18:28

Die Kantonspolizei Zürich hat einen Mitarbeiter zu Unrecht entlassen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. 
Die Kantonspolizei Zürich hat einen Mitarbeiter zu Unrecht entlassen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. 
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY (Symbolbild)

Ein Kadermitglied der Kantonspolizei Zürich ist unrechtmässig entlassen worden. Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht. Dem Mann war im März 2019 fristlos gekündigt worden wegen seiner Beteiligung an einem Splatter-Film.

Das oberste Gericht bestätigte mit seinem am Donnerstag publizierten Entscheid das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts in der Sache.

«Mad Heidi» heisst der Film, der den Kaderangestellten der Kantonspolizei den Job kostete. Er wirkte als Co-Drehbuchautor an dem Film mit. Bereits im Trailer zu dem Film fliesst reichlich Blut, einem Darsteller wird das Gesicht weggeschossen, ein anderer wird der Waterboarding-Folter mit Fondue unterzogen.

Gemäss den Machern des Films handelt es sich um Satire, die Figuren seien absichtlich überzogen dargestellt, die Nazi-Optik vieler Szenen sei eine Parodie.

Fristlose Entlassung nach 13 Jahren

Die Mitarbeit an einem solchen Film sei mit einer Kaderposition bei der Polizei nicht kompatibel, entschieden die Verantwortlichen bei der Kantonspolizei und entliessen den Mann nach 13-jähriger Tätigkeit fristlos.

Das Verwaltungsgericht hielt in seinem Entscheid fest, dass ein Verbot in der Freizeit an einem solchen Projekt mitzuwirken, krass grundrechtswidrig sei.

Auch das Bundesgericht ist in seinem Urteil zum Schluss gekommen, dass die Kündigung zu Unrecht erfolgte. Das Verwaltungsgericht muss nun die Höhe von Entschädigung und Abfindung wegen ungerechtfertigter Kündigung festlegen, die der Entlassene erhalten soll. (Urteil: 8C_242/2020 Urteil vom 9. September 2020)

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