Im Zusammenhang mit der geplanten Entlassung einer Astronomie-Professorin hat die ETH Zürich den internen Untersuchungsbericht früher als geplant veröffentlicht. Die Hochschule entschloss sich dazu, weil viele vertrauliche Akten zum Fall bereits an die Medien weitergegeben wurden.
Die Publikation der Dokumente sei eigentlich erst nach dem Abschluss des Entlassungsverfahrens geplant gewesen, teilte die ETH am Mittwoch mit. Da Medien aber schon ausführlich aus den vertraulichen Dokumenten zitiert hätten, wolle man der entstandenen «Informationsasymmetrie» entgegenwirken.
Anonymisiert veröffentlicht wurde der Abschlussbericht der Administrativuntersuchung zum Verhalten der Professorin sowie die Empfehlung der zuständigen Kommission. Die Entlassung der Professorin des ehemaligen Instituts für Astronomie war von der Schulleitung vor einigen Wochen beim ETH-Rat beantragt worden.
Grundlage für den Antrag bildeten die nun veröffentlichten Dokumente. Den Ausschlag gab laut der ETH-Leitung einerseits das «festgestellte schwerwiegende Fehlverhalten über einen längeren Zeitraum». Zudem habe sich die Professorin im ganzen Verfahren uneinsichtig gezeigt und sei sich auch heute noch keines Fehlverhaltens bewusst.
Mitarbeitende respektlos behandelt
Die von einer unabhängigen Person geführte Administrativuntersuchung stellt der Professorin ein katastrophales Zeugnis aus. Ihr Führungsstil habe in klarem Widerspruch zu den Vorgaben der ETH gestanden. Im Umgang mit den Mitarbeitenden habe es der Professorin am notwendigen Respekt gefehlt. Auch habe sie Doktoranden mit zu hohem Leistungsdruck, der Erwartung der ständigen Erreichbarkeit, übertriebenen Kontrollen und plötzlichen Richtungswechseln belastet.
Zudem habe die Professorin höhere Anforderungen an Mitarbeiterinnen gestellt als an Mitarbeiter. Schliesslich habe sie auf «bereits verunsicherte Mitarbeitende» zusätzlichen Druck ausgeübt, indem sie Verlängerungen der Arbeitsverträge hinausgeschoben habe.
Die Kommission zur Überprüfung der Angemessenheit der Entlassung teilt die Sichtweise der Schulleitung nur teilweise. Das aus drei internen und drei externen Professorinnen und Professoren zusammengesetzte Gremium empfiehlt, auf eine Entlassung der Professorin zu verzichten. Gleichzeitig sei ihr aber die Betreuung von Doktoranden zu untersagen oder allenfalls nur als Co-Referentin zu erlauben.
Weiter schlägt die Kommission für die Professorin eine Probezeit vor. Zudem soll sich die Wissenschaftlerin coachen lassen.
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