Stark belasteter Aushub aus der Sondermülldeponie Kölliken AG wurde im Zürcher Unterland abgeladen - statt im Ausland teuer entsorgt. Der Kanton Zürich wollte vom Bund trotzdem voll entschädigt werden. Mit dieser Forderung blitzte er vor Bundesgericht aber ab.
Im Mittelpunkt des Streits stehen 45'000 Tonnen stark belastete Schlacke aus der Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) im Kanton Aargau. Das Material ist kontaminiert mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen, teilweise deutlich über den Grenzwerten.
Es fiel im Jahr 2012 beim Rückbau der Deponie an und hätte nach Ansicht des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) eigentlich stark erhitzt und im Ausland entsorgt werden sollen. Doch das Bauunternehmen, das mit der Sanierung der SMDK betraut wurde, war der Überzeugung, dass das Material nicht gefährlich sei und deshalb gut auch in der Schweiz gelagert werden könne.
Sickerwasser häufiger kontrollieren
Statt im Ausland landete der Aushub aus dem Aargau deshalb im Zürcher Unterland, genauer in der Deponie Häuli in Lufingen. Allerdings wurde diese Anlage nur für Kehrichtschlacke konzipiert.
Eigentlich sollte das Material dort nur zwischengelagert werden. Doch aus dem Provisorium wurde schnell eine Dauerlösung - mit dem Segen des Kantons Zürich, der dafür eine Bewilligung erteilte.
Dies war nach Ansicht des BAFU nicht rechtmässig. Der Bund verfügte, dass das bereits abgelagerte Material "aus Gründen der Verhältnismässigkeit" in der Deponie bleiben könne. Die Überwachung des Sickerwassers müsse aber erweitert und häufiger durchgeführt werden. Das Material liegt somit heute noch dort.
Bund kürzt Zahlung
Erst im vergangenen Jahr wurde publik, was die vielen Lastwagen aus Kölliken wirklich geladen hatten. Ans Licht kam die Sache nur deshalb, weil sich der Kanton Zürich und der Bund um den vergleichsweise tiefen Betrag von 1,2 Millionen stritten.
Insgesamt kostet der Rückbau der Deponie Kölliken rund 900 Millionen Franken. Bei den 1,2 Millionen handelt es sich um eine ursprünglich geplante Zahlung des Bundes an das Betriebskonsortium der SMDK. Zu diesem Konsortium gehört neben dem Kanton Aargau, der Stadt Zürich und der Basler Chemie auch der Kanton Zürich.
Insgesamt zahlt der Bund 215 Millionen Franken an dieses Konsortium, damit dieses die Aargauer Altlast dem Erdboden gleichmacht. Weil die Schlacke in Lufingen aber nicht rechtmässig entsorgt wurde, kürzte der Bund seinen Beitrag um 1,2 Millionen Franken.
Während die anderen Konsortiums-Mitglieder diese Kürzung akzeptierten, zog der Kanton Zürich gegen den Bund vor Gericht. Allerdings ohne Erfolg, wie nun auch das am Montag publizierte Bundesgerichtsurteil zeigt. Die Kürzung um 1,2 Millionen sei korrekt und verhältnismässig, die Beschwerde sei deshalb abzuweisen.
Das Bundesgericht betont in seinem Urteil, dass der Kanton Zürich so immer noch gut wegkomme. Denn die Ablagerung in der Deponie Häuli in Lufingen sei mit 5 Millionen Franken deutlich günstiger geworden als wenn das Material gesetzeskonform behandelt worden wäre. Das hätte gemäss Bundesgericht nämlich rund 20 Millionen Franken gekostet.
(Urteilsnummer 1C_191/2018)
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