Coronavirus – Schweiz Fast 65 Millionen Franken Finanzhilfe für Zürcher Kulturschaffende

SDA

8.4.2020 - 12:30

Zürcher Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und -veranstalter können Finanzhilfen von Bund und Kanton beantragen. (Archivbild)
Zürcher Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und -veranstalter können Finanzhilfen von Bund und Kanton beantragen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PHOTOPRESS/MARC GILGEN

Die Finanzhilfe für Zürcher Kulturschaffende zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie steht: Bund und Kanton haben Hilfspakete von insgesamt 64,8 Millionen Franken geschnürt.

Das Hilfspaket des Bundes für den Kulturbereich besteht aus drei Säulen: Soforthilfen, Ausfallentschädigungen und Finanzhilfen. Der Kanton richtet zudem ebenfalls Ausfallentschädigungen aus, wie die Zürcher Fachstelle Kultur am Mittwoch mitteilte.

Zur Deckung der Ausfallentschädigung stellt der Bund den Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen im Kanton Zürich 26,5 Millionen Franken zur Verfügung, für die Soforthilfe sind es 18,3 Millionen Franken. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat Ausfallentschädigungen von 20 Millionen Franken beschlossen.

Soforthilfen in Form von zinslos rückzahlbaren Darlehen können nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen beantragen. Analog können Kulturschaffende auch Nothilfe beanspruchen. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.

Ausfallentschädigungen sind vorgesehen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende, um den Schaden von abgesagten Veranstaltungen und Projekten sowie von Betriebsschliessungen zu decken. Laien-Kulturvereine können wiederum um Finanzhilfe ersuchen, um den finanziellen Schaden abzufedern, der durch die Absage von Veranstaltungen entsteht.

Ein Gesuch für Soforthilfe oder für Ausfallentschädigung können Kulturinstitutionen und Kulturschaffende aus den Bereichen darstellende Künste, Design, Film, visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen einreichen.

Anmeldung für Kurzarbeit vorausgesetzt

Bund und Kanton erwarten aber, dass Kulturbetriebe Kurzarbeit anmelden und selbstständige Kulturschaffenden eine Erwerbsausfallentschädigung beantragen, bevor sie Leistungen aus dem Hilfspaket beanspruchen. Zudem muss der Schaden in direktem Zusammenhang mit den behördlichen Massnahmen gegen die Corona-Pandemie stehen.

Die Gesuche können ab dem 9. April eingereicht werden. Für Kulturschaffende, die eine Soforthilfe beanspruchen möchten, ist Suisse Culture zuständig, der Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz. Ausfallentschädigungen und Finanzhilfen können bei der kantonalen Fachstelle Kultur beantragt werden.

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