Luftfahrt Flugplatz Dübendorf: Standortgemeinden weiterhin unzufrieden

SDA

21.5.2019 - 10:46

Die Standortgemeinden sind weiterhin nicht einverstanden mit den Plänen des Bundes für den Flugplatz Dübendorf. Sie haben ihre Stellungnahmen zum Entwurf des SIL-Objektblattes verabschiedet und lehnen dieses in der vorliegenden Form «klar ab».

Das Objektblatt zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) erfülle «noch keine der zentralen Forderungen der Gemeinden», teilten Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen am Dienstag gemeinsam mit.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat im Februar das SIL-Objektblatt für das künftige zivile Flugfeld Dübendorf öffentlich aufgelegt. Damit erhielten Kanton, Gemeinden und die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, sich im Rahmen des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens zu äussern.

Die Standortgemeinden riefen auch die Bevölkerung zum Protest auf. Dies zeigte Wirkung, denn laut Mitteilung gingen aus der Bevölkerung «tausende von Stellungnahmen beim Bund ein».

Aus Sicht der Gemeinden sind im Entwurf des SIL-Objektblattes «wichtige und vor allem sicherheitsrelevante Themen» wie die Koordination der An- und Abflugverfahren mit dem Flughafen Kloten «nicht fundiert dokumentiert».

Fehlende Interessenabwägung

Ausserdem fehle eine Abwägung aller Interessen bisher vollständig, heisst es weiter. Dies zeige sich unter anderem darin, dass der Bund weiterhin nur die Interessen der Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) verfolge. Denn zukünftig sollen die vom Flughafen Zürich-Kloten ausgelagerten Businessjets und die «lärmmässig besonders störende» Sport- und Freizeitfliegerei auf dem Flugplatz Dübendorf verkehren.

Die Standortgemeinden fordern in ihren Stellungnahmen unter anderem: Beschränkung der jährlichen Flugbewegungen auf maximal 20'000, Konzentration der Flugzeiten auf die Werktage (7-12, 13.30-17 Uhr), keine Freizeit- und Sportfliegerei, kein Business-Airport, kein privater Heliport im nördlichen Areal, Lärmreduktion durch entsprechende Zielwerte und Flugzeugtypen, Mobilitätskonzept mit einem Minimum an Parkplätzen sowie diverse Gewässerschutz- und Revitalisierungsmassnahmen.

Das SIL-Objektblatt legt den Rahmen für die künftige Infrastruktur sowie die Ausrichtung des Betriebs des Flugplatzes behördenverbindlich fest. Das Bazl wird das SIL-Objektblatt aufgrund der eingegangenen Anträge nun überarbeiten, bevor dann der Bundesrat Ende 2019 darüber beraten wird.

Langer Prozess

Im Jahr 2014 beschloss der Bundesrat, den Militärflugplatz Dübendorf neu als ziviles Flugfeld hauptsächlich für die Geschäftsluftfahrt mit einer Bundesbasis der Luftwaffe zu nutzen und auf einem Teil des Bundesgeländes die Errichtung des Standortes Zürich des Schweizerischen Innovationsparkes zu ermöglichen.

Als Betreiberin des zivilen Flugfelds wählte er nach einem Bewerbungsverfahren die neugegründete Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) aus. Den Rahmen für die künftigen Betriebszeiten für das Flugfeld hatte der Bund bereits im Dezember 2013 anlässlich der Ausschreibung definiert.

Ende August 2016 passte der Bundesrat die Sachpläne Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und Militär (SPM) an. Damit schuf er die raumplanerischen Grundlagen für die künftige zivilaviatische Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf.

Im Februar 2017 begann der Koordinationsprozess mit dem Kanton Zürich, den drei Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen, der regionalen Planungsgruppe sowie der künftigen Flugplatzbetreiberin.

Zurück zur Startseite