Coronavirus – Schweiz Frauendemo trotz Pandemie: Zürcher Gericht spricht 23-Jährige frei

fn, sda

21.4.2021 - 13:14

Mehrere hundert Frauen nahmen an der Frauen-Demonstration am 14. Juni 2020 in Zürich teil. Es gab weder Bewilligung noch Schutzkonzept. (Archivbild)
Mehrere hundert Frauen nahmen an der Frauen-Demonstration am 14. Juni 2020 in Zürich teil. Es gab weder Bewilligung noch Schutzkonzept. (Archivbild)
Keystone

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch eine 23-Jährige freigesprochen, die trotz Corona-Pandemie die Frauendemo vom 14. Juni 2020 in Zürich mitorganisiert haben soll. Es sei nicht bewiesen, dass sie den Anlass tatsächlich mitorganisiert habe, so das Gericht.

Keystone-SDA, fn, sda

Aus heutiger Sicht wirken die damaligen Pandemie-Verhältnisse weit entfernt: Am 14. Juni 2020 wurden im Kanton Zürich gerade mal fünf neue Corona-Infektionen registriert, heute sind es täglich um die 500. Auch Demonstrationen waren damals erlaubt, mit maximal 300 Personen. Wer eine Kundgebung organisierte, musste ein Schutzkonzept einreichen und eine Kontaktperson angeben.

Die Frauendemo vom 14. Juni 2020 hielt keine dieser drei Voraussetzungen ein. Sie war nicht bewilligt, eine Kontaktperson für die Polizei gab es also ebenso wenig wie ein Schutzkonzept. Auf Bildern ist ausserdem zu sehen, wie sich weit über 300 Frauen vom Limmatplatz durch die Langstrasse schieben und zu einer Schlusskundgebung auf dem Helvetiaplatz versammeln.

Dort griff die 23-jährige Beschuldigte kurz vor 18 Uhr zum Megafon und wies die Frauen an, jetzt nach Hause zu gehen. Die Demo sei «offiziell beendet». Verhaftet wurde sie damals nicht. Kurze Zeit später wurde sie jedoch von der Polizei vorgeladen, weil sie als Mitorganisatorin der Demo gegen die Covid-Verordnung verstossen habe.

Nur Organisatoren machten sich damals strafbar

Das Gericht kam am Mittwoch aber zum Schluss, dass der Griff zum Mikrofon noch kein Beweis für eine Organisationsfunktion sei. Es sei durchaus möglich, dass sie normale Teilnehmerin gewesen sei. Zum damaligen Zeitpunkt machten sich nur die Organisatoren wegen Verstosses gegen die Covid-Verordnung strafbar, nicht aber die Teilnehmer.

Das Gericht sprach sie deshalb vom Verstoss gegen die Covid-Verordnung frei. Zur Verhandlung kam es, weil die Frau einen Strafbefehl nicht zahlen wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte sie per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Unbedingt deshalb, weil die 23-Jährige im Jahr 2019 schon wegen Nötigung verurteilt worden war.

Damals hatte sie an einer Sitzblockade von Klimaaktivisten vor dem Sitz der Credit Suisse am Paradeplatz teilgenommen.

«Corona-Leugner unbehelligt»

Zur Kasse gebeten wird die Feministin trotzdem: Sie erhielt eine Busse in der Höhe von 200 Franken, weil sie sich trotz mehrmaliger Aufforderung der Polizei geweigert hatte, den Helvetiaplatz zu verlassen. Sie selber verweigerte während des Prozesses die Aussage.

Ihr Anwalt kritisierte die Ungleichbehandlung von verschiedenen Kundgebungen während der Corona-Pandemie. Während die Polizei bei einer Frauendemo rigoros durchgreife, lasse sie Massnahmen-Gegner und Corona-Leugner unbehelligt demonstrieren. «Das ist befremdlich».