Bundesgericht Gemeinden Schönenberg und Wädenswil können fusionieren

SDA

17.12.2018 - 12:01

Die beiden Zürcher Gemeinden Schönenberg und Wädenswil können sich zusammenschliessen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von zwei Einwohnern Schönenbergs abgewiesen.

Der Fusionsprozess sei korrekt gewesen, schreibt das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Entscheid. Die Schönenberger hatten an einer Urnenabstimmung am 30. November 2014 den Grundsatzentscheid gefasst, dass Fusionsverhandlungen mit der Gemeinde Wädenswil aufgenommen werden sollen.

Dass nachträglich auch die Gemeinde Hütten in den Fusionsprozess einbezogen wurde, ist gemäss den Lausanner Richtern nicht zu beanstanden. Aus dem Grundsatzentscheid lasse sich keine zwingende Beschränkung der Verhandlungen mit Wädenswil ableiten.

Das Bundesgericht hat auch die Rüge abgewiesen, dass die Stimmberechtigten nicht ausreichend am Zusammenschlussvertrag hätten mitwirken können.

Die Stimmberechtigten von Schönenberg und Hütten hatten im Mai 2017 entschieden, mit Wädenswil zusammenzugehen. Die Fusion musste wegen juristischer Verfahren verschoben werden. Sie soll nun auf 2019 erfolgen. (Urteil 1C_263/2018 vom 04.12.2018)

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