Weil ein Landwirt den ihm anvertrauten Schafen kein Wasser auf die Weide stellte, muss er eine Busse von 400 Franken zahlen. Das Bezirksgericht Bülach sprach den 46-Jährigen am Donnerstag der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz schuldig.
Die Vorwürfe basierten auf einer Kontrolle des Veterinäramtes von Mitte Dezember 2018. Die Behörde war von einer anonymen Drittperson informiert worden, die Schafe hätten kein Wasser.
Einen Strafbefehl des Statthalteramtes Bezirk Bülach, das ihm eine 600-Franken-Busse auferlegte, hatte der Mann angefochten. Aus diesem Grund hatte das Bezirksgericht zu urteilen. Den Entscheid kann er weiterziehen.
Der Schweizer, der ohne Verteidiger erschien, räumte ein, den rund 200 Tieren tatsächlich rund 24 Stunden lang kein Wasser auf die Weide gestellt zu haben. Er habe ihnen am Nachmittag des einen Tages Wasser hingestellt, bevor er sie am gleichen Abend auf eine benachbarte Wiese getrieben habe.
Am folgenden Tag sollte die Herde erneut auf eine andere Wiese zügeln. Dort habe er einen Wassertank hinstellen wollen. Dies, weil er nicht mehrmals über die gleiche Wiese habe fahren und diese beschädigen wollen.
Eimer statt Wassertank
Als die Kontrollpersonen des Veterinäramtes an jenem Tag kamen, kamen, war Nachmittag, und die Herde hatte noch immer kein Wasser. Laut der Einzelrichterin am Bezirksgericht schreibt das Tierschutzgesetz vor, Schafen zweimal täglich Zugang zu Wasser zu ermöglichen.
Dagegen habe der Mann mit seinem Verhalten verstossen, sagte die Richterin. Dabei wäre es zumutbar gewesen, wenigstens mehrere Eimer hinzustellen, wenn er nicht den schweren Tank habe über die Wiese transportieren wollen.
In einem weiteren Anklagepunkt sprach die Einzelrichterin am Bezirksgericht den Beschuldigten frei. Ihm wurde vorgeworfen er habe ein Lamm, das offensichtlich krank war, nicht behandelt.
Hobby-Wanderhirte
Der Mann, der hauptberuflich bei einem Bauern angestellt ist, betreut als Hobby-Wanderhirte die Schafe anderer Leute. Er verbringe jeden Tag ein paar Stunden bei den Schafen, erklärte er. Als die Kontrolleure bei der Herde waren, kam auch er gerade dazu. Da habe er natürlich gesehen, dass das Lamm offensichtlich krank war.
Tags zuvor sei es ihm aber nicht aufgefallen. Es sei mit den anderen Tieren mitgelaufen, als er die Herde auf eine benachbarte Wiese getrieben habe. Nachdem er gesehen habe, dass es krank war, habe er es dem Besitzer gebracht. Dieser habe das Jungtier getötet und entsorgt.
Ein tierärztlicher Bericht wurde ebenso wenig erstellt wie eine nachträgliche Untersuchung des toten Tiers. Er wisse deshalb bis heute nicht, was dem Lamm gefehlt habe.
Wie die Bezirksrichterin ausführte, kann es laut Veterinärauskunft durchaus sein, dass das Lamm am Tag zuvor mit der Herde mitgelaufen sei, auch wenn es vielleicht schon geschwächt war. Es sei denn auch möglich, dass eine Krankheit zu jenem Zeitpunkt noch nicht erkennbar gewesen sei. In diesem Punkt erfolgt deshalb ein Freispruch.
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