Mordprozess Gericht Meilen: 48-Jähriger soll seine Partnerin totgeprügelt haben

hael, sda

27.9.2021 - 11:57

Ein 48-jähriger Mann soll seine Freundin totgeprügelt haben, weil sie sich von ihm trennen wollte. Am Donnerstag muss er sich in Meilen wegen Mordes vor Gericht verantworten. (Symbolbild)
Ein 48-jähriger Mann soll seine Freundin totgeprügelt haben, weil sie sich von ihm trennen wollte. Am Donnerstag muss er sich in Meilen wegen Mordes vor Gericht verantworten. (Symbolbild)
Keystone

Vor dem Bezirksgericht Meilen muss sich am Donnerstag ein 48-jähriger Mann wegen Mordes verantworten. Laut Anklage hat er Anfang März 2020 in Hombrechtikon seine 44-jährige Partnerin totgeprügelt. Die Frau wollte sich von ihm trennen.

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Der Staatsanwalt klagt den Polen wegen Mordes an. Er beantragt eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und eine 15-jährige Landesverweisung. Die Verteidigung gibt ihre Anträge erst an der Hauptverhandlung bekannt. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet.

Gemäss Anklageschrift kam es am frühen Abend des 3. März 2020 am Wohnort des Paares zu einer heftigen Auseinandersetzung. Dabei sei es um die Trennungsabsichten der Frau gegangen, die der Mann nicht habe akzeptieren wollen.

Mit Fäusten und Füssen habe er die körperlich deutlich unterlegene Frau traktiert und ihr zahlreiche Verletzungen zugefügt. Die Rechtsmediziner stellten später unter anderem mehrere Rippenbrüche sowie Verletzungen von Kopf, Herz, Lunge und Leber fest.

«Overkill»

Die Frau sei qualvoll zu Tode geprügelt worden. Dass ein solcher «eigentlicher Overkill» zum Tod des Opfers führe, habe der Beschuldigte gewusst und gewollt, oder zumindest in Kauf genommen, schreibt der Staatsanwalt.

Laut Anklage handelte der Beschuldigte aus «verletzter Eitelkeit» und «krass egoistisch». Er sei äusserst brutal vorgegangen. Aus diesem Grund stuft der Staatsanwalt die Tat als Mord ein. Das Strafgesetzbuch sieht dafür Freiheitsstrafen nicht unter zehn Jahren bis lebenslänglich vor.

Dies kann durchaus tatsächlich lebenslänglich bedeuten, eine Entlassung hängt unter anderem davon ab, wie die Behörden die Gefahr beurteilen, die von einem oder einer Gefangenen noch ausgeht. Eine bedingte Entlassung kann erstmals nach 15 Jahren beantragt werden.