Psychiatrie Gericht pfeift Justizvollzug wegen Elektrostimulation zurück

fn, sda

8.11.2022 - 11:09

Zwangsmedikation ist in der Psychiatrie zwar unter gewissen Umständen legal. Dies gilt jedoch nicht automatisch auch für Elektro-Stimulationstherapien. Im Bild der Zugang zu den Isolierzimmern in Rheinau. (Archivbild)
Zwangsmedikation ist in der Psychiatrie zwar unter gewissen Umständen legal. Dies gilt jedoch nicht automatisch auch für Elektro-Stimulationstherapien. Im Bild der Zugang zu den Isolierzimmern in Rheinau. (Archivbild)
Keystone

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat Justizvollzug und Wiedereingliederung (Juwe) zurückgepfiffen. Grund dafür war die Anordnung einer zwangsweisen Elektrostimulations-Therapie für einen schizophrenen Straftäter in Rheinau.

Keystone-SDA, fn, sda

Zwangsmedikation in psychiatrischen Kliniken ist zwar unter gewissen Voraussetzungen legal. Dies gilt jedoch nicht automatisch auch für eine so genannte elektrokonvulsive Therapie, bei der das Gehirn mit elektrischen Impulsen gereizt wird.

Dazu werden zwei Elektroden am Kopf des Patienten fixiert, so dass ein epileptischer Anfall von bis zu 30 Sekunden Dauer ausgelöst wird. Dies soll schwere, psychische Erkrankungen wie Schizophrenie therapieren. Der Patient spürt von den Stromimpulsen nichts, weil vorher ein Muskelrelaxanz und eine Narkose verabreicht werden.

Juwe ordnete diese Therapie für einen Mann an, der wegen seiner schweren Schizophrenie mehrere Delikte beging. Dafür verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich im August 2019 zu einer Geldstrafe. Ausserdem ordnete es eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 an. Seit Juni 2020 wird er nun im Zentrum für Stationäre Forensische Therapie der Klinik Rheinau therapiert.

Angestellte angegriffen und verletzt

Der Antrag für die Elektrostimulationstherapie kam von der Klinik selber, weil sie bei diesem Patienten mit ihrem Latein am Ende war. Medikamente halfen nicht, selbst nicht in höchster Dosierung. Nach wie vor litt der Mann unter Wahnvorstellungen und hörte Stimmen.

Seine Tage musste er teilweise fixiert in Isolation verbringen, weil er mehrfach Angestellte angegriffen und auch verletzt hatte. Justizvollzug und Wiedereingliederung (Juwe) holte ein ärztliches Gutachten ein, hielt eine Elektrostimulation ebenfalls für angebracht und ordnete sie schliesslich an.

Verweigerte die Therapie

Der Patient war zu einem früheren Zeitpunkt zwar von sich aus bereit, eine solche Therapie zu machen, schliesslich verweigerte er sie dann aber im letzten Moment. Sein Anwalt erhob deshalb Einspruch beim Juwe und auch bei der Justizdirektion und verlangte die Aufhebung der Anordnung oder zumindest ein Zweitgutachten.

Nachdem seine Anträge abgewiesen wurden, zog der Anwalt vor Verwaltungsgericht. Dieses kam nun zum Schluss, dass diese Therapie nur unter Zwang durchgeführt werden darf, wenn davon auch etwas im Strafurteil steht. Dies ist hier nicht der Fall.

Anordnung war rechtswidrig

Im Urteil stehe nur etwas von medikamentöser Therapie, allenfalls auch unter Zwang. Jedoch nichts über elektrokonvulsive Therapie. Deshalb sei die Anordnung des Justizvollzugs für eine Elektrotherapie rechtswidrig und müsse aufgehoben werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Justizvollzug kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Ob der Mann inzwischen doch noch eine solche Therapie absolviert hat, geht aus dem Urteil nicht hervor. Vor zwei Monaten rief er seinen Anwalt plötzlich an und sagte, er wolle nun doch mitmachen.

Der Anwalt wusste jedoch nicht, ob sein Mandant zu diesem Zeitpunkt urteilsfähig war oder nicht. Deshalb stellte er den Antrag, die Urteilsfähigkeit des Patienten neu abklären zu lassen.