KriminalitätGericht verurteilt 71-jährigen Rentner für Stockhieb in Zürich
leph, sda
6.5.2022 - 11:55
Das Bezirksgericht Zürich hat einen 71-jährigen Rentner für einen Angriff auf einen Denner-Angestellten verurteilt. Er wird mit einer Geldstrafe bestraft. Wegen einer Vorstrafe muss er nun aber trotzdem 14 Monate ins Gefängnis.
Keystone-SDA, leph, sda
06.05.2022, 11:55
06.05.2022, 14:12
SDA
Der Senior werde mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken bestraft, heisst es im Urteilsdispositiv, welches das Bezirksgericht Zürich am Freitag publizierte.
Gleichzeitig wird der bedingte Vollzug einer im August 2019 ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 14 Monaten widerrufen. Der Rentner, der aus dem Kosovo stammt, muss diese Strafe nun also absitzen. Er hatte an der Langstrasse einen Schuss in den Boden abgegeben, um einen Streit zu beenden.
Stockhieb gegen Angestellten
Bei dem Vorfall, der am Donnerstag verhandelt wurde, ging es um einen Angriff auf einen Denner-Angestellten. Dieser hatte den Rentner am 16. Februar 2021 gegen 20 Uhr kurz vor dem Ladenausgang angehalten: Er verdächtigte ihn, beim Einkauf eines Kilogramms Birnen auch noch ein Wasserfläschchen gestohlen zu haben.
Doch seine Tasche wollte der Rentner nicht zeigen. Er habe vielmehr seinen Gehstock mit beiden Händen ergriffen, über dem Kopf ausgeholt und mit voller Wucht auf den Mann eingeschlagen, einmal an den Kopf, einmal an die Hand, führte die Staatsanwältin in ihrer Anklage aus.
Die Staatsanwältin stufte den Vorfall als einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand ein. Sie forderte eine zu vollziehende Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Darin rechnete sie die Vorstrafe aus dem Jahr 2019 ein.
Verteidiger machte Missverständnis geltend
Er habe den Angestellten mit dem Stock nur weggeschubst, betonte hingegen der Beschuldigte vor Gericht. Viel mehr kam in der etwas zähen Befragung nicht heraus.
Sein Mandant, der an Parkinson erkrankt sei, sei über sein Alter hinaus gebrechlich und selbst im Stand instabil, sagte dessen Anwalt. Hätte er wirklich mit dem Stock ausgeholt und dabei noch den Sack Birnen und eine Umhängetasche getragen, wäre er auf den Boden geplumpst. Von einem gezielten Schlag könne keine Rede sein.
Von einem «schweren und totalen Missverständnis» sprach der Verteidiger des Rentners. Der 71-Jährige sei fälschlicherweise davon ausgegangen, sich in einer Bedrohungslage zu befinden.
Drohungen gegen Familie
Denn gegen dessen Sohn lief zum Zeitpunkt dieses Vorfalls ein Strafverfahren nach einem Tötungsdelikt. Das Obergericht verurteilte den Sohn im Dezember 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren – er hatte an einer Tankstelle in Richtung einer verfeindeten Gruppe gefeuert und einen 30-jährigen Kontrahenten von hinten erschossen.
Es seien damals Drohungen seitens der Opfer-Familie eingegangen, hielt der Verteidiger fest. Der 71-Jährige sei unter emotionalem Druck gestanden, die Angst vor Racheakten sei immens gewesen. Deshalb sei es zu dieser «völlig abwegigen Eskalation» gekommen.
Den Angriff mit dem Stock taxierte der Verteidiger als blosse Tätlichkeit. Er beantragte dem Gericht, dass es bei einer Busse von 700 Franken oder einer bedingten Geldstrafe bleiben soll.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.
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