ProzessGericht verurteilt Ex-Kadermitarbeiter der Polizei wegen Nötigung
leph, sda
13.1.2022 - 22:38
Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag einen ehemaligen Kaderangestellten der Zürcher Kantonspolizei wegen Nötigung verurteilt. Er soll einer ehemaligen Partnerin damit gedroht haben, sowohl sie als auch sich selber und das gemeinsame Kind umzubringen.
Keystone-SDA, leph, sda
13.01.2022, 22:38
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Das Gericht sprach den heute um die 50 Jahre alten Beschuldigten am späten Donnerstagabend der mehrfachen Nötigung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 120 Franken. Bezahlen muss er diese nur, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt.
Die Anklage gegen den Mann geht unter anderem auf einen Vorfall im März 2018 zurück. An einer gemeinsamen Therapiesitzung habe ihm seine um einige Jahre jüngere Ex-Partnerin eröffnet, dass sie beide nie mehr ein Paar sein würden. Daraufhin habe gefragt, ob er dann das gemeinsame Kind umbringen müsse.
Auf der anschliessenden Heimfahrt im Auto soll er die Drohung noch erweitert haben: Wenn sie mit ihm keine Beziehung fortführen wolle, dann sei das für ihn wie ein Auftrag, alle drei zu töten.
In der Beziehung des Paares kriselte es schon länger. Sie sah keine gemeinsame Zukunft mehr, er hingegen soll auf eine Fortführung der Beziehung gedrängt und dabei unter anderem den Kontakt zum Kind als Druckmittel eingesetzt haben.
Lange gezögert mit der Anzeige
Anzeige gegen ihn erstattete die Frau nach dem Vorfall jedoch vorerst nicht. «Ich hatte schlicht Angst, dass er seine Drohung wahrmachen könnte. Nicht zuletzt, weil er ja bei der Polizei arbeitete und so möglicherweise rasch von einer Anzeige gegen ihn erfahren könnte», sagte sie sichtlich aufgewühlt bei der Befragung vor Gericht.
Er habe es nicht als Drohung gemeint, sagte der Beschuldigte. Er sei ausser sich gewesen, weil sie ihm zuvor gesagt habe, dass er das gemeinsame Kind an seinem bevorstehenden Geburtstag nicht sehen könne. Da habe er die Frage gestellt, ob er dieses denn umbringen müsse. «Ich gebe zu, das war eine dumme Frage», sagte in der Befragung. Aber nur eine Frage – keine Aussage, keine Drohung.
Er verstehe nicht, wofür er bestraft werden solle. Er habe seiner früheren Partnerin oder dem Kind nie etwas antun wollen. Er habe nur seiner Rolle als Vater des Kindes gerecht werden wollen.
Er leide sehr darunter, sein Kind nicht sehen zu können, sagte er vor Gericht. Das sei schon damals der Grund gewesen, warum er sich so hartnäckig verhalten habe. Er habe seinen eigenen Vater sehr früh verloren. Als Vater für seine Kinder da zu sein, sei für ihn deshalb etwas vom allerwichtigsten.
Unzählige Nachrichten und Anrufe
Auch nach der Eskalation kam es nicht unmittelbar zum vollständigen Bruch zwischen den beiden. Hartnäckig versuchte der Beschuldigte, den Kontakt aufrecht zu erhalten. «Um ihn zu beruhigen, und um zu verhindern, dass alles noch schlimmer wird», sagte sie.
In der Anklageschrift befinden sich auf rund 100 Seiten SMS und andere Nachrichten, die ausgetauscht wurden. Auch die Drohung, sich selber umzubringen, wiederholte er dabei. Zudem soll er ihr bei verschiedenen Gelegenheiten regelrecht nachgestellt haben.
Staatsanwaltschaft forderte bedingte Geldstrafe
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 90 Franken, sowie eine Busse von 2700 Franken.
Der Verteidiger forderte einen Freispruch. Der Tatbestand der Nötigung sei gar nicht erfüllt. Die Anzeige gegen seinen Mandanten sei der Höhepunkt einer perfiden Strategie der Privatklägerin gewesen. Ihr gehe es nur darum, den Kindsvater aus ihrem und dem Leben des Kindes zu tilgen. Die Anzeige haben ihn zudem seinen damaligen Job bei der Polizei gekostet. Er ist heute in einem anderen Bereich tätig.
Das Gericht hatte für die Version des Beschuldigten und seines Verteidigers jedoch wenig Gehör. Diese Geschichte habe nur Verlierer hervorgebracht, sagte der Einzelrichter in der Urteilseröffnung. Das Gericht erkenne keine Anzeichen eines «Schlachtplans» der Privatklägerin gegen den Beschuldigten.
Im Gegenteil habe sich die Privatklägerin bemüht, den Vater ihres Kindes auf der Elternebene miteinzubeziehen. «Das dies nicht gelungen ist, ist die eigentliche Tragödie dieses Falls.»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.
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